BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 97

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Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich erteile ihr dieses.

 


14.17.08

Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Es ist schon sehr viel zum Kinderbetreuungsgeldgesetz gesagt wor­den. Ich möchte wiederholen: Es gibt einen Rechtsanspruch bei geringen Einkommen in der Höhe von ungefähr 180 € pro Monat. Aufgrund der Gesetzeslage muss man bei höheren Einkommen den Betrag – dieses Gesetz wurde 2002 beschlossen – innerhalb von 15 Jahren zurückzahlen. Dies wurde jetzt geändert und diese Frist auf acht Jahre verkürzt.

Auf Grund der Gesetzesänderung rechnet man damit, dass deutlich weniger, und zwar nur 50 Prozent der Genannten, den Zuschuss zurückzahlen müssen, obwohl noch im­mer viele wegen der Bezeichnung „Zuschuss“ glauben, dieser sei nicht zurückzube­zahlen. Hier sollte man vielleicht grundsätzlich über Zuschussregelungen nachdenken.

Insgesamt gibt es beim Kinderbetreuungsgeld auch in Zukunft Überlegungen, wie man diese Art von Zuschüssen mit einbeziehen wird. Kinderbetreuung und Familienpolitik müssen sich immer weiterentwickeln, um den Menschen zu helfen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.18


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. Ich erteile ihm dieses.

 


14.18.37

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Anspruchsbe­rechtigung, was das Kinderbetreuungsgeld angeht, würde schon viel gesprochen. Ein Zuschuss hilft, wenn eine gewisse finanzielle Not herrscht. Es ist wertvoll und sinnvoll, wenn man für Kinder im Kleinkindalter rund 180 € pro Monat auf das Konto bekommt. Doch das Wort „Zuschuss“ würde von vielen falsch verstanden. Es handelt sich näm­lich um einen zinsenlosen Überbrückungskredit für die Zeit des Kleinkindalters.

Seit 2002 haben zirka 75 000 Eltern davon Gebrauch gemacht. Bei einigen Tausenden kam es aber leider durch die berechtigte Rückforderung großteils durch Unverständnis oder auch durch eine falsche Meinung über diesen Zuschuss zu Härtefällen. Sache ist aber, Kredite müssen zurückbezahlt und Gesetze müssen eingehalten werden.

Dank der raschen Reaktion von dir, sehr geehrte Frau Staatssekretär, tritt jetzt auf Grund dieser guten Novellierung eine spürbare Erleichterung für die betroffenen Per­sonen ein.

Ich möchte nur zwei Schwerpunkte nennen, die heute schon genannt wurden.

Es ist dies die Einkommensgrenze, die seit 1. Jänner 2002 gilt und rückwirkend auf das Niveau vom 1. Jänner 2008 angehoben wird. Zweitens wird der Zeitraum, der zur Ver­fügung steht, um Rückforderungen auszusprechen, von 15 auf sieben Jahre verkürzt.

Weiters werden zukünftig die rückzahlungsverpflichteten Elternteile mittels RSb-Briefs davon verständigt, dass es sich wirklich um einen Zuschuss handelt und dieser zu­rückbezahlt werden muss.

Wer schnell hilft, hilft doppelt! Nach diesem Motto haben wir hier eine Novellierung eines Gesetzes zur Abstimmung vorgelegt, die sehr vielen Eltern, denen es finanziell nicht so gut geht und die diesen Zuschuss wirklich brauchen, wirksam und schnell hel-


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