BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 96

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14.13.01

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die sozialen Leistungen in unserem Lande sind sehr gut, vor allem für die Familien. Mit dem Zuschuss zum Kinderbetreu­ungsgeld von 180 € monatlich können Härtefälle vermieden werden, und es wird der notwendige Lebensbedarf damit unterstützt.

Mit der Gesetzesnovelle, also mit der Verkürzung des Beobachtungszeitraumes von 15 auf sieben Jahre, mit der Anhebung der Abgabengrenze und der Verbesserung der Information für Mütter, Väter und Familien wird ein wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung gesetzt. Das heißt aber nicht, dass für uns die Diskussion über das Kinderbetreu­ungsgeld beziehungsweise die Zuschüsse zu Ende sein kann, denn ein Zuschuss, der zurückgezahlt werden muss, ist nicht zufriedenstellend. Dies erfordert eine Grundsatz­diskussion über Zuschussregelungen und über faire, ausgewogene Lösungen für Eltern und Kinder. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.14


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. Ich erteile ihm dieses.

 


14.14.00

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Salzburger Landtag hat sich in drei Ausschusssitzungen und einer Haussitzung mit diesem Thema befasst. Es war ein Schritt zu einer möglichst kostenfreien Zukunft in der Kinderbetreuung und Bildung. Sinn war eine Entlastung der Familien und die Gewährung von Zuschüssen zu den Be­treuungskosten.

96 Prozent der Vorschulkinder im Alter zwischen fünf und sechs Jahren werden in Kin­derbetreuungseinrichtungen betreut, und die Zahl der zu betreuenden Kinder wird im­mer größer. Für die Kinderbetreuung haben die Eltern oder auch andere Erziehungs­berechtigte Kostenbeiträge zu entrichten. Neben der Entlastung nahezu aller Salz­burger Familien mit Vorschulkindern wird auch ein wichtiger bildungspolitischer Aspekt verfolgt, nämlich das Ziel, dass Kinder im letzten Jahr vor Schulbeginn die Bildungsein­richtung Kindergarten besuchen.

In Zeiten finanzpolitischer Unsicherheit sind nicht Maßnahmen nach dem Gießkannen­prinzip gefragt, sondern vielmehr nach Treffsicherheit. Es geht auch nicht um ein Kör­berlgeld oder eine Vermehrung der Gemeindefinanzen, sondern es steht die direkte Hilfe für die Familien im Vordergrund, also die Entlastung der Familie.

Dank gebührt speziell in Salzburg, um eine Querverbindung herzustellen, unserer Lan­desrätin Doraja Eberle für diese konsequente Vorgangsweise und das qualitätsvolle und gute Angebot, das durchaus auch ein Beispiel für andere Bundesländer sein möge.

Auch bei der vorliegenden Gesetzesänderung geht es darum, Familien die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist dies eine ehrenvolle und höchst sensible Aufgabe. Es handelt sich um eine Reparatur in einem Punkt, die möglichst rasch erfol­gen soll, und es gebührt in diesem Zusammenhang unser Dank Frau Staatssekretärin Marek, die ja bereits im Dezember 2008 zu einem Runden Tisch geladen hat, als bei Rückzahlungsforderungen bestimmte Härtefälle aufgetreten sind.

Ich darf abschließend sagen, es ist unsere dringliche Aufgabe, hier Hilfestellung zu leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.16

 


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