BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zahlen, und das treibt mich dann wieder nach unten. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.09


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

 


14.09.41

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dieser Novelle schon zustimmen (Beifall des Bundesrates Mag. Himmer), wiewohl ich aber doch ein paar Kritikpunkte anbringen muss.

Da haben wir zum einen die Zuverdienstgrenze. Wir haben ja schon gehört, es ist die­ser Zuschuss ein Überbrückungskredit für jene Eltern, die es finanziell ein bisschen schwerer haben. Wohl ist er zinsenlos, aber in dem Moment, wo die Zuverdienstgrenze überschritten wird, muss er auch zurückgezahlt werden. Hier muss man wirklich schau­en, dass diese Zuverdienstgrenze auch entsprechend sozial verträglich ist, damit die Eltern mit der Rückzahlung nicht erst recht wieder in Not geraten.

Der zweite Punkt: Wir haben hier auf der einen Seite den Familienlastenausgleichs­fonds, der diese Transferleistungen, und das ist es ja eigentlich, zur Verfügung stellt. Gut. Die Gebietskrankenkasse zahlt es aus, und das Finanzamt fordert es bei Bedarf zurück. Hier entsteht wieder ein Verwaltungsaufwand von drei verschiedenen Stellen, zumindest aber von zwei. Es wäre daher doch überlegenswert, ob man das nicht an einer Stelle konzentrieren kann, denn wir reden ja alle so gerne von einer Verwaltungs­verschlankung und -vereinfachung.

Dritter Punkt: die leidige Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. – Als es da­mals in der FPÖ/ÖVP-Regierung beschlossen worden ist, war dies ein von Anfang an ungeliebtes Kind, aber wir konnten uns diesbezüglich bedauerlicherweise gegen die ÖVP nicht durchsetzen. Aber wir sehen Jahr für Jahr, welche Schwierigkeiten diese Zuverdienstgrenze macht. Sie gehört abgeschafft, weil sie auch Väter davon abhält, in Karenz zu gehen. Die Väter sind meistens die Ersten, die über die Zuverdienstgrenze kommen, und daher sind sie auch am wenigsten bereit, in Karenz zu gehen. Wir sagen aber, Kindererziehung ist eine Familienleistung von beiden Teilen, also Vater und Mutter, und daher wäre es natürlich auch wünschenswert, dass die Väter in Karenz gehen können.

Vierter Punkt: Allein der Name „Zuschuss“ ist, wie wir gesehen haben, irreführend. Vie­len Menschen hat es nichts genützt, dass auf dem Antrag klar war, dass das ein zin­senloser Kredit oder ein zinsenloses Darlehen ist. Wir haben gesehen, so klar war es den Menschen offensichtlich nicht, und ich habe das hier an dieser Stelle schon unge­fähr vor einem Dreivierteljahr gesagt: Benennen wir diesen Zuschuss anders, weil die Bezeichnung irreführend ist. Die meisten Menschen glauben, das ist eine Transferleis­tung, die sie zur Überbrückung bekommen, aber nicht mehr zurückzahlen müssen – und dann kommt immer das böse Erwachen!

Das hätte man auch dieses Mal schon umbenennen können. Es wäre doch ein Leich­tes gewesen, einen anderen Terminus zu wählen, und statt „Zuschuss“ wirklich zu sagen, was auf die Menschen zukommt, nämlich ein zinsenloses Darlehen. Ich kann nur hoffen, dass es dieser Regierung gelingt, in Bälde einen klaren Begriff zu finden, an dem niemand zweifeln kann. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.12


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile ihr dieses.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite