BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 13

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Es sagen einige, das sei das zweitstärkste Konjunkturprogramm. Ganz gleich, ob es das stärkste oder zweitstärkste Konjunkturprogramm ist: Es ist jetzt unsere Arbeit, diese Punkte der Investition, der Steuersenkung, der Familienförderung, also in allen Bereichen, die wir gemeinsam beschlossen und vereinbart haben, bis hin zur Unter­stützung der Banken und des Finanzmarktes – ich betone: keine Subvention, sondern Haftung, für die bezahlt wird, Partizipationskapital, für das mit Zinsen bezahlt wird! –, Schritt für Schritt umsetzen.

Zwischen einem Beschluss und der Umsetzung liegt ein gewisser Zeitraum. Ich kann Ihnen daher zwar mit Stolz sagen, dass wir im Bereich der Steuerreform, im Bereich der genannten Maßnahmen für Familien völlig im Zeitplan liegen. Der Großteil der Maßnahmen wird aber erst etwa Mitte des Jahres in einem großen Umfang entweder in Form von Aufträgen oder in Form von Senkungen, die der einzelne spürt und merkt, bei den Leuten sein. Dann lässt sich auch überprüfen, welche Wirkung wir damit erzielen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bun­desrat.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Auch wenn wir in dieser Woche schon im „Kurier“ lesen durften, dass einiges auch in der Auftragsvergabe hinsichtlich der Gemeinden in Bewegung ist, sind wir als gelernte Politiker mit den Informationen aus den Zeitungen verständlicherweise immer sehr, sehr vorsichtig. Und wenn wir schon die Gelegenheit haben, so einen kompetenten Ansprechpartner zu finden, möchte ich daher meine Zusatzfrage stellen:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Plant die Bundesregierung im Bereich der öffent­lichen Auftragsvergabe, insbesondere bei den Gemeinden, zur Stärkung der regio­nalen Arbeitsmärkte Veränderungen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Es hat im Europäischen Rat, insbesondere bei den informellen Treffen der Regierungsverantwortlichen, eine große Rolle gespielt, zu betonen, dass wir mit Unterstützung der europäischen Gesetzgebung und vor allem der Kommissionen daran interessiert sind, unsere Beschlüsse so umzusetzen, dass wir nicht auf der einen Seite eine Vorziehung von Maßnahmen beschließen – vielen kleinen, aber wichtigen Baumaßnahmen, die besonders die Gemeinden betreffen – und auf der anderen Seite mit Vergaberichtlinien konfrontiert sind, die das oftmals gar nicht ermöglichen. Das heißt, man will schnell sein, und auf der anderen Seite ist das rechtlich oft aus ganz anderen Gründen, die damals eine Rolle gespielt haben, als diese Grenzen geschaffen wurden, in der Schnelligkeit, wie es sich die Bürgerinnen und Bürger erwarten, gar nicht möglich.

Daher nützen wir jene Spielräume, die durch Verordnung von mir erlassen werden können, die allerdings für das Inkrafttreten die Zustimmung der Bundesregierung erfor­derlich machen. Daher wäre es möglich, diese Schwellenwerte und Grenzen anzu­heben, wenn die Bundesländer, wovon ich ausgehe und wo ich auch sehr positive Rückmeldungen habe, zustimmen. In diesem Fall wäre das Inkrafttreten bereits mit Mai möglich.

Wir planen, die Grenze für die freie Vergabe auf 100 000 € anzuheben und die Grenze im nicht offenen Verfahren auf 1 Million €. Das soll nicht gegen die Sparsamkeit oder die ordentliche Vergabe gerichtet sein, sondern es soll ermöglichen, diese Schnellig­keit, die beim Gegensteuern in der Krise eine Bedeutung hat, durch diese Maßnahme zu unterstützen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.

 


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