BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 14

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Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine mit 20 Millionen € dotierte AMS-Stiftung für jugend­liche Arbeitslose einzurichten, um so den Jugendlichen eine Chance auf dem Arbeits­markt zu geben?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich unterstütze sehr die Vorschläge der Sozial­partner, in diesen Bereichen Arbeitsstiftungen einzurichten. Ich weiß, dass gerade in Krisenzeiten Jugendbeschäftigung eines der auch emotional wichtigsten Themen einer Gesellschaft ist. Es gibt natürlich gar keinen Arbeitslosen, bei dem man sagen könnte, da ist es gleichgültig. Es ist jeder Arbeitslose einer zu viel. Egal, wie alt ein Arbeitsloser ist: Es ist ein schweres Schicksal für die davon Betroffenen.

Trotzdem ist das Signal, unser Augenmerk besonders auf die Ausbildungsgarantie für Jugendliche zu richten, Stiftungen zu schaffen, mit den Betrieben gemeinsame Lösungen zu suchen, dort auch über die aktive Arbeitsmarktverwaltung unterstützend tätig zu sein, auch im kommenden Budget für genau diese Maßnahmen in Zusam­menarbeit mit den Sozialpartnern Mittel zur Verfügung zu stellen, von besonderer Wichtigkeit.

Ich unterstütze diese Maßnahmen, weil ich glaube, dass es besser ist, aktiv zu sein als ausschließlich über die Stabilisationsfaktoren dann Arbeitslosengelder zu bezahlen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Die Arbeitslosigkeit gerade bei den jungen Menschen bedrückt die Regierung. Das wissen wir aus den Erläuterungen. Sie wirkt derzeit ganz massiv, insbesondere im Bereich der 19- bis 24-Jährigen.

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit gerade in dieser Bevölkerungsgruppe setzen, die ja auch durch die Leiharbeitsverträge und die Freisetzungen wiederum doppelt betroffen sind?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Geschätzter Herr Bundesrat! Das ist unsere Hauptsorge, und deshalb wollen wir durch Ausbildungsgarantien erreichen – auch durch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die wir finanziell im Budget für Herbst vorbereitet haben –, dass wir Menschen, die eine Ausbildung antreten, die also im Alter von 16 bis 19 oder 20 Jahre sind, recht gut erfassen. So, wie Sie sagen, ist dann unsere Sorge die – die auch berechtigt ist –: Wenn ein Betrieb sogar mit öffent­licher Förderung mehr Menschen ausbildet, als er selbst behalten kann – vor allem in diesen schwierigen Zeiten –, dann verschiebt sich das Problem natürlich. Viele Be­triebe können, weil sie derzeit keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen können, weil die Auftragslage nicht demgemäß ist, es sich dann natürlich auch nach der Aus­bildung – auch wenn es eine gute Ausbildung ist – in der jetzigen wirtschaftlichen Situation nicht leisten, diese jungen Menschen auch aufzunehmen.

Daher ist das unsere Hauptsorge. Man soll aber nicht sagen: Dann streichen wir auch die Ausbildungsgarantien! – Nein, es ist wichtig, dass die Jugendlichen und jungen Menschen eine gute Ausbildung bekommen. Ich meine aber, dass neben dem Ausbau von weiteren Bildungsmaßnahmen dort, wo 19- oder 20-Jährige Defizite haben, nur die Möglichkeiten der allgemeinen Arbeitsmarktmaßnahmen greifen können.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie wir außer dem Ausgleich von Defiziten, wenn sie im Bildungsbereich bestehen – da hat der Sozialminister einige Maßnahmen angekündigt


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