BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 21

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diese notwendige Tätigkeit von Finanzierungen ersetzen könnte. Da ich glaube, dass man das nicht ersetzen kann, brauchen wir ein weiteres Vorantreiben, zu funktionie­renden Banken und zu funktionierenden Finanzmärkten in Europa, auch in Ost- und Südosteuropa, zu kommen, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass Konjunktur­pakete auch greifen können.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bun­desrätin Kemperle.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundeskanzler, Sie haben bereits erwähnt, dass Österreich in der Europäischen Union sehr aktiv ist, was man ja von einigen anderen Ländern nur als sehr schleppend wahrnehmen kann.

Daher meine Zusatzfrage: Was wurde im letzten Europäischen Rat vom 19. und 20. März überhaupt dazu vereinbart?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Natürlich kann man anderen Ländern und Regie­rungen deshalb nicht einfach einen Vorschlag unterbreiten und sagen: Beschließt bitte auch dieses oder ein anderes Konjunkturpaket! Viele Länder der Europäischen Union müssen sich natürlich wegen ihrer strengen Budgetkriterien, um überhaupt Geld zur Bezahlung ihrer Staatsschulden, um überhaupt Kredite zu bekommen, sehr strengen Regeln des Finanzmarktes oder des Internationalen Währungsfonds, wenn sie außer­halb der Eurozone sind, unterwerfen. Es ist politisch für mich nahezu unvorstellbar – auch wenn es diese Diskussion etwa in Ungarn und in Rumänien gibt –, dass Regie­rungschefs mit Verantwortlichen des Internationalen Währungsfonds gemeinsam dar­über nachdenken müssen, welche Budgetrestriktionen sie vornehmen müssen, um überhaupt Geld zur Bezahlung ihrer Staatsschulden oder zur Bezahlung ihrer Aktivi­täten zu bekommen.

Es darf sich niemals – und wir sind da glücklicherweise sehr weit weg und mit dem Triple-A-Rating außerhalb der Gefahrenzone – ein Land, wenn es die Möglichkeit dazu gibt – wie es etwa in Österreich die Möglichkeit gibt, diese Situation zu verhindern –, in so eine Situation begeben. Daher war unser Ansatz, beim letzten Europäischen Rat zu fragen: Wie sichern wir diese Länder, insbesondere Ost- und Südosteuropas, und auch Griechenland, dass sie, wenn sie etwas von der Europäischen Union brauchen, dann auch die nötigen Mittel, etwa im Zahlungsbilanzausgleichsfonds oder im Inter­nationalen Währungsfonds vorfinden?

So wurden für beide, nämlich sowohl für den Zahlungsbilanzausgleichsfonds als auch für den Internationalen Währungsfonds, die Mittel massiv erhöht, und zwar für den Zahlungsbilanzausgleichsfonds von 25 auf 50 Milliarden € und für den Internationalen Währungsfonds von 250 auf 500 Milliarden US-Dollar, von denen die Europäische Union 100 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 75 Milliarden € vorbereitet, um in diesem Paket auch die eigenen Mittel aufzustocken. Das ist deshalb so entscheidend, weil die Länder, die vom Währungsrisiko und vom Verfall der Währung besonders betroffen sind, erst dann, wenn sie diese Sicherheiten haben, in ihrem Land durch diese vorhandenen Instrumente Kreditaufnahmen ermöglichen können, und erst dann gelingt es auch dort, so etwas wie Konjunkturprogramme voranzutreiben.

Also auch da ist der direkte Zusammenhang zwischen wirksamen Maßnahmen und funktionierenden Instrumenten des Finanzmarktes der, welche Spielräume überhaupt vorhanden sind. So handelt die Europäische Union neben dem Zusammenzählen von Konjunkturprogrammen und dem ständen Motivieren und Vorantreiben und Ver­gleichen von Konjunkturprogrammen in Europa in eigenen Sitzungen, wo nur darüber


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