BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 38

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

10.35.382. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Ver­teilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden (506/A und 121 d.B. sowie 8074/BR d.B. und 8080/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


10.36.05

Berichterstatter Franz Perhab: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neu­ermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Par­laments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile ihm das Wort.

 


10.36.55

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die EU macht es uns ja nicht immer ganz einfach. Wir wählen jetzt nach einem Wahlrecht, vor allem nach einer Verteilung der Mandate auf die einzelnen Mitgliedstaaten nach dem Vertrag von Nizza. Wir haben bisher 18 Sitze gehabt, wir wählen jetzt nach dem Verteilungsschlüssel des Vertrags von Nizza. Das bedeutet, dass Österreich um einen Sitz weniger hat.

Der Vertrag von Lissabon sieht eine andere Verteilung der Sitze vor. Österreich gehört zu den relativ Begünstigten dieser Regelung. Wenn der Lissabon-Vertrag – und ich sage an dieser Stelle: hoffentlich – in Kraft tritt, dann wird Österreich 19 Sitze im Europäischen Parlament haben.

Die Wahl findet im Juni statt. Es sind 17 Vertreter nach Brüssel zu wählen. Der Euro­päische Rat hat schon im Dezember des Vorjahres festgehalten, dass daran gedacht ist – ein entsprechender Rechtsakt hat noch zu erfolgen –, dass, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, während der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments diese Veränderungen in der Zusammensetzung schlagend werden sollen.

 


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