BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 37

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Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


10.31.52

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Änderung der Geschäfts­ordnung des Nationalrates nehmen wir logischerweise zur Kenntnis. Der Grund dafür, dass ich mich doch zu Wort gemeldet habe, ist, dass da etwas sehr Spezielles dabei ist. Ich gehe jetzt nicht auf die einzelnen Punkte ein, sondern auf etwas, wo ich mich frage, warum das so lange gedauert hat.

Ich erinnere mich daran: Schon Anfang der neunziger Jahre wurde immer wieder die Forderung erhoben, dass Volksbegehren, parlamentarische Initiativen von Bürgern nicht dadurch verfallen sollen, dass zum Beispiel ein Willi Molterer sagt: Es reicht! – Und damit fällt auch alles, was vorher gemacht wurde, weg.

Zur Durchbrechung des Diskontinuitätsprinzips bedarf es einer Verfassungsmehrheit, die ja durch die Zustimmung aller Fraktionen vorliegt.

Es gab Volksbegehren, für die politische Parteien oder Initiativen mühsam Unter­schriften gesammelt haben, das Innenministerium dann das Volksbegehren zur Unter­schrift aufgelegt hat – eine Woche in allen Gemeinden Österreichs –, dann kam es zum Beispiel zu vorgezogenen Nationalratswahlen, und das Volksbegehren, das sehr, sehr viel gekostet hat, ist einfach verfallen!

Ähnliches gilt für Initiativen, aber auch für Rechnungshofberichte und Berichte der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft erstattet Berichte – und durch eine etwaige Neuwahl oder das Auslaufen der Legislaturperiode verfällt der Bericht, wird nicht mehr behandelt.

Das ändert sich jetzt! Das heißt, diese Berichte verfallen nicht – übrigens: Auch der Bundesrechnungsabschluss hat dazugehört! –, und das halte ich für einen wirklichen Fortschritt, auf den wir jetzt 18 lange Jahre – 1991, glaube ich, war die erste Dis­kussion darüber – gewartet haben. Deshalb begrüße ich das umso mehr.

Wichtig ist, dass wir auch in diesem Bereich der Geschäftsordnung der anderen Kammer etwas nachziehen. Wenn schon Wählen ab 16 Jahren erlaubt ist, dann muss es auch möglich sein, parlamentarische Bürgerinitiativen ab diesem Alter, ab 16 Jahren zu unterschreiben. Auch das kommt mit dieser Änderung dieser Bestimmung. Insofern ist das jedenfalls zu begrüßen. Es ist das eine sehr bürgerfreundliche und für die Bevölkerung verständliche Änderung.

Niemand hat verstanden, dass ein Volksbegehren mit dem Abschluss der Legislatur­periode einfach verfällt. Das hat kein Mensch verstanden! Man hat viel Geld dafür ausgegeben – und dann verfällt es einfach! In Zukunft gibt es die Möglichkeit, dass sie als eine Agenda in die nächste Legislaturperiode mit hinübergenommen werden. Und das ist heute für die österreichische Demokratie ein sehr wichtiger Schritt. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

10.35


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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