BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 43

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Tatsache, dass Betroffene selbst keinen Antrag auf humanitären Aufenthalt stellen konnten, wurde zu Recht vom Verfassungsgerichtshof kritisiert und soll jetzt geändert werden.

So können nun Betroffene, die sich seit dem 1. Mai 2004 in Österreich aufhalten und zumindest während der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes rechtmäßig im Land waren, gut integriert sind und über ein ausreichendes Einkommen verfügen oder eine Paten­schaftserklärung besitzen, auf Antrag eine beschränkte Niederlassungsbewilligung er­halten.

Da liegt die Letztentscheidung über ein Bleiberecht bei der Frau Innenministerin, die ja doch von einem Beirat beraten wird, dem auch VertreterInnen von Nichtregierungs­organisationen angehören. Es ist zwar noch immer nicht der Weisheit letzter Schluss, aber eine Korrektur, meine Damen und Herren, die meiner Meinung nach dringend notwendig war. Und auch die Tatsache, dass in allen laufenden Fremdenrechts- und Asylverfahren nun auch ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen geprüft wird, sehe ich als eine positive Veränderung der derzeit bestehenden Situation. Dass hierbei auch dem Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention Beachtung geschenkt wird, erfreut mich.

Bezüglich der Regelung beziehungsweise der Klarheit darüber, was nun beispiels­weise Patenschaft genau bedeutet oder welche Auswirkungen die Veränderung der Verlängerung des Aufenthaltstitels in praktischer Umsetzung hat, wird sich noch zeigen, ob diese Reparaturmaßnahmen ausreichen werden. Wollen wir beispielsweise eine faire Integration, ist es auch unumgänglich, dass das Bleiberecht mit einem Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Beschränkungen verbunden wird.

Positiv hervorheben möchte ich auch, dass Opfern von Gewaltverbrechen nun endlich besserer Schutz gewährt werden kann. Dieser Punkt wurde schon lange gefordert und findet sich nun auch in dieser Gesetzgebung wieder.

Die Diskussion über die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeen­dende Maßnahmen“ wie in Leoben und eines Erstaufnahmezentrums in Kärnten, in Tirol oder im Burgenland finde ich aufgrund mehrerer Aspekte katastrophal: zum einen aufgrund des Angstschürens in der Bevölkerung, vor allem seitens rechtspopulistischer Personen verschiedener Couleurs, meine Damen und Herren, und zum anderen aufgrund einer menschenverachtenden Sprache, die es in sich hat und mich an Zeiten erinnert, die zumindest ich nicht mehr haben möchte.

Es fehlt hier häufig an einer sachpolitischen Auseinandersetzung. Ich frage mich immer wieder, welche Kompetenz dieses „Kompetenzzentrum“ vorweisen muss und ob wir ein solches Zentrum überhaupt benötigen. Immerhin, und laut Innenministerin Fekter, sind diese Überlegungen nicht neu, und ihre Vorgänger haben sich damit schon intensiv beschäftigt. Jedoch ist mittlerweile die Zahl der Schubhäftlinge auch drastisch gesunken.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich werde heute dieser Gesetzgebung zustimmen, nicht weil ich sie perfekt finde, sondern weil sie Verbesserungen mit sich bringt, die mich trotz allem hoffen lassen, dass mehr Vernunft in die Köpfe einkehrt.

Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da dies meine letzte Rede in diesem Hohen Haus ist, gestatten Sie mir zum Abschluss ein paar persönliche Bemerkungen.

Die Idee des Österreich-Konvents, den Bundesrat aufzuwerten, halte ich nach wie vor für sehr, sehr wichtig, vor allem im Sinne der Kontrollfunktion und des Föderalismus. Auch die Idee, dass die Länderkammer bereits in der Werdung der Gesetzgebung eingebunden wird, sehe ich als absolute Bereicherung an. Der Bundesrat hat sein


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