Altfälle, so § 44, sollen zur Gänze bei den Ländern bleiben, die Niederlassungsbewilligung, § 74, beschränkt bei den Ländern; die Länder haben die Ermittlungen und die Kosten zu tragen; Patenschaftserklärungen bleiben in Hauptverantwortung bei den Ländern; die Fristvorgabe von zwei Monaten, Frau Bundesministerin, gibt es anderswo nirgends, überall sind mindestens sechs Monate vorgesehen; für besondere Fälle gibt es einen Beirat – aber ohne Länder.
Die Zusammensetzung des Beirates, meine Damen und Herren, sieht folgendermaßen aus: ein Vertreter des Österreichischen Integrationsfonds, vier Vertreter von vom Bundesministerium für Inneres bestimmten kirchlichen und humanitären Verbänden, ein Vertreter des Österreichischen Städtebundes, ein Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes – was ich sehr begrüße – und zwei Vertreter des Innenministeriums. Wenn wir zusammenarbeiten und gemeinsam die große Politik und die große Verantwortung für die Menschen, die nach Österreich kommen, bewältigen wollen, dann wäre es sinnvoll – das habe ich schon erwähnt, und ich verstehe das einfach nicht, Frau Bundesministerin –, auch die Länder in ihrer Mitverantwortung einzubinden. (Ruf bei der ÖVP: Die Landeshauptleute!) Ja, auch der Vorarlberger Landeshauptmann ist dieser Meinung, und ich hoffe, dass auch die Vertreter von Vorarlberg diese Meinung heute hier im Hause vertreten werden.
Aufgrund der wirtschaftlichen Einbrüche sollten wir sehr genau die Niederlassungsbewilligungen prüfen. Die Arbeitslosenzahl steigt, steigt, steigt. Ein Einwanderungsrecht und ein Scheinasylantentum passen nicht zu einer steigenden Arbeitslosenzahl. – Das, meine Damen und Herren, sollten wir einmal ein bisschen näher betrachten.
Es gibt derzeit in Österreich 13 000 kriminelle Asylanten; die Zahlen sind nicht von mir, sondern aus einem Bericht, der uns zugänglich ist. Die jährlichen Kosten für Grundversorgung für Asylanten belaufen sich auf 82 Millionen €. Es sind nicht die 82 Millionen € – aber, Frau Bundesministerin, die Länder wollen mitreden. Die Länder gehören mit in die Verantwortung, die Länder wollen immer wieder mithelfen, dass es ein Miteinander in Österreich gibt und nicht auf der einen Seite die Bundesregierung, und auf der anderen Seite die Gemeindevertreter und die Vertreter der humanitären Organisationen – und das war’s. Dazu kommen noch die Sozialleistungen, die ja letzten Endes auch von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Offen – das an Sie gerichtet, Frau Bundesministerin – sind ja wohl die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Solche haben Landeshauptleute am 22. Februar gefordert. Was ist damit geschehen? Da, Frau Bundesminister, sind wir, glaube ich, gemeinsam gefordert, ist vor allem die Bundesregierung gefordert, festzulegen, wie diese Aufenthaltsbeendigung, die einstimmig von den Landeshauptleuten gefordert wurde, vor sich geht. Wie werden Maßnahmen vollzogen, was wird geschehen, um klare Regelungen zwischen Bund und Ländern herbeizuführen? – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
11.08
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.
11.08
Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit dem Beschluss des Nationalrates vom 12. März, mit dem das Asylgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden. Einen Schwerpunkt dabei stellt die Neuregelung des humanitären Aufenthaltes dar. Ich denke, dass alle, die hier im Raum sitzen, dieses Thema kennen, und glaube, dass vor allem die regionalen Mandatare und Bürgermeister dieses Thema aus eigenen Fällen, eigenem Zugang und eigener
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