Ich meine, dass Österreich gerade in der Asylpolitik in den letzten Jahren auf dem richtigen Weg ist: einerseits ist das Herz wirklich am richtigen Fleck, andererseits wird mit der neuen Asylgesetzgebung eine Überinanspruchnahme unserer Gastfreundschaft in die richtige Bahn gelenkt. Wenn ich bedenke, dass wir im Jahr 2001 30 127 Asylanträge hatten und im Jahr 2007 nur noch 11 921 Asylanträge, so ist das, glaube ich, einerseits zurückzuführen auf eine vernünftige Asylgesetzgebung, andererseits aber auch darauf, dass wir gemeinsam mit unseren sicheren Nachbarländern mit einer vernünftigen europäischen Politik argumentieren können und mit dem Mechanismus der Dublin-Fälle sehr gut Möglichkeiten ausschöpfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme auf einen sensiblen Punkt dieses Gesetzes zu sprechen, nämlich auf jene, die sich wirklich legal in Österreich über einen längeren Zeitraum aufhalten, die gut integriert sind, die im Vereinsleben integriert sind. Wir kennen viele Beispiele dafür, dass sich Bürgermeister, Vereinsvertreter, Elternvereinsvertreter für den Verbleib von Menschen einsetzen, weil sie vor allem strafrechtlich unbescholten sind. Die Möglichkeit zu schaffen, dem Wunsch der Bevölkerung, der auch zu Recht kommt, entsprechen zu können, ist sehr gut. Das war, wenn ich mich an die letzte Nationalratswahl, auch an die Niederösterreichische Landtagswahl zurückerinnere, auch Thema.
Auch die Patenschaft, die nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist eine Möglichkeit für den Verbleib, nämlich dann, wenn jemand „gutsteht“, der die Familie besonders gut kennt, damit eben nicht der Steuerzahler zur Kassa gebeten wird, sondern jene, die die Patenschaft übernehmen. Ich glaube, dass dies eine rechtsstaatliche Möglichkeit vor allem im Sinne der betroffenen Menschen darstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch ganz kurz auf ein anderes Thema eingehen, weil mir das gerade in dieser Debatte wichtig ist, weil das die Bürger draußen nicht immer so sehen, weil das die Medien nicht immer so berichten. Man muss zwischen Asyl und einem anderen Aufenthaltstitel unterscheiden. Durch viele Fälle, die wir aus den Medien kennen, ergibt sich eine Unverhältnismäßigkeit. Wenn ich an die Diskussionen über die Schulsituation in Wiener Bezirken denke, wenn ich an die Situation in einzelnen Wiener Bezirken denke, so möchte ich sagen, das sind keine Asylwerber, dass sind Personen und Menschen, die einen anderen Aufenthaltstitel haben. Aber gerade in dieser Frage ist die Verhältnismäßigkeit eine ganz wichtige Voraussetzung für das wirklich friktionsfreie Miteinander- und Nebeneinander-Leben.
Eine ganz wichtige Voraussetzung stellt zweifellos die Sprache dar. Ich denke, dass der neue Zugang der Frau Bundesministerin, nämlich die Sprachkompetenz noch stärker als Voraussetzung zu nehmen, der vollkommen richtige Ansatz ist. Das sehen auch die Bürger draußen so. Ich glaube, das ist notwendig.
Einen abschließenden Gedanken von mir, weil ich als regionaler Mandatar aus Niederösterreich, aus dem Bezirk Baden natürlich vor allem auch mit dem Thema Flüchtlingslager in Traiskirchen konfrontiert bin, das jetzt dankenswerterweise als „Erstaufnahmestelle Ost“ geführt wird, damit diese Stadt, die ja seit 1945 die Hauptlast der Asylpolitik in Österreich trägt, nicht übergebührlich beansprucht und auch entlastet wird.
Ich denke, dass in diesem Zusammenhang auch die Solidarität der anderen Bundesländer gefordert ist, denn wenn ich mir die Asylsituation im Bundesländervergleich anschaue, dann kann ich sagen, dass es nur drei Bundesländer gibt, die die Quote erfüllen, nämlich Wien über Gebühr, mit plus 30 Prozent – als Niederösterreicher und aus dem Bezirk Baden kommend sage ich: Danke!; Probleme gibt es in Wien deswegen nicht weniger, wahrscheinlich mehr –, Oberösterreich und Niederösterreich. Das ist aber nicht die Mehrzahl der Bundesländer, denn wir haben neun. Burgenland, Steiermark, Salzburg, Kärnten erfüllen diese Quote nicht.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite