BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 57

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Nun zu den Ausführungen über Schein-Asylanten, Wirtschaftsflüchtlinge, Kriminelle, darüber, dass die Arbeitslosigkeit darauf zurückzuführen sei, dass wir so viele Aus­länder in Österreich haben.

Zum Thema Arbeitslosigkeit: Frau Kollegin Mühlwerth, Sie sind ja Wienerin. Es wäre einmal ganz gut, wenn Sie mit dem Taxi fahren. Da können Sie feststellen, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund heute als Chauffeure tätig sind und wie viele „echte Österreicher“ noch Chauffeure sind. Gleiches gilt für den Putzbereich. Das sind typische Arbeiten, die der Durchschnittsösterreicher einfach nicht mehr erledigen will. Das heißt, dann würden sie überhaupt nicht erledigt werden, und ich bin schon der Meinung, dass hier Möglichkeiten gegeben sein müssen, dass Leute, die diese Arbeit machen wollen, diese auch machen können. (Bundesrätin Mühlwerth: Machen sie ja!) Bitte, dann bringen Sie nicht die Arbeitslosigkeit in Konnex mit dem Aufenthaltsgesetz und so weiter.

Zu den „Schein-Asylanten“ möchte ich sagen: Es gibt sicher dieses Phänomen, aber mir fällt halt auf, dass bei Ihnen diese Argumente immer als Erstes angeführt werden, und in einem Nebensatz wird dann erwähnt, dass es vielleicht doch ein paar Menschen gibt, die keine Schein-Asylanten sind. (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht in einem Neben­satz! Das war nicht in einem Nebensatz!) Aber es entsteht der Eindruck, dass eigent­lich jeder Fremde ein Schein-Asylant ist. Das möchte ich Ihnen auch mit aller Deut­lichkeit sagen.

Wenn Sie Österreich vorwerfen, dass wir die Illegalität zur Legalität machen, dann, muss ich sagen, ist mir nur ein Land bekannt – vielleicht, wahrscheinlich oder sicher auch Italien –, das im Jahre 2004 zirka 700 000 Illegale plötzlich zu Legalen gemacht hat, nämlich Spanien. Das ist aber, das kann ich Ihnen versichern, in der EU massiv kritisiert worden, und seither hat Spanien das nicht mehr gemacht. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth. – Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Nun zum eigentlichen Thema: Es gibt einfach ein Erkenntnis des Verfassungs­gerichts­hofs, wonach bis Ende März – in diesem Erkenntnis wurde natürlich wie bei allen anderen Erkenntnissen eine Frist gesetzt – ein neues Gesetz vorliegen muss, und dem wurde Rechnung getragen. Und das Zweite, was in dieser Materie auch berücksichtigt wird, ist, dass wir in Zukunft Kettenanträge vermeiden wollen.

Ich glaube, im Fall Arigona Zogaj hat es über hundert verschiedene Verfahrensschritte (Bundesministerin Dr. Fekter: 116!), also 116 Verfahrensschritte gegeben, und da kann man ja nicht unbedingt behaupten, dass das eine tolle Entwicklung ist. Es muss angesichts dessen auf jeden Fall eingeschritten werden, und das wird mit dem gegen­ständlichen Gesetzesbeschluss auch gemacht.

Zum heutigen „Morgenjournal“: Es ist etwas eigenartig, dass der ORF jetzt auch wieder in diese Richtung arbeitet. Erinnern wir uns an den Fall Arigona. Ich frage mich: Ist der ORF noch neutral oder ist er Partei? Ich weiß es nicht. (Bundesrat Todt: Was wird das?) Da wurde schon wieder gesäuselt von 160 000 Fällen, zu denen es unter Umständen kommen könnte, wenn die Materie, die wir heute behandeln, in Rechtskraft tritt. Und da gibt es natürlich dann einen entsprechenden Universitätsprofessor, der das gleich bestätigt, und dann noch eine andere Organisation, die auch in diese Rich­tung gehend spricht. (Bundesrat Todt: Das ist unfassbar!)

Da muss ich mich schon fragen: Ist es eigentlich Aufgabe des ORF, in die Richtung zu arbeiten, dass es wieder zu einer Verschleppung der Verfahren kommt? Es wäre doch notwendig, dass auch diese Leute, dass die österreichischen Journalisten die Materie entsprechend studieren, damit sie ordentlich und sachlich Auskunft geben können.

 


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