BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 71

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Faktum können Sie erkennen, wie notwendig es ist – die Standards, nach denen wir Drittstaaten bewerten, müssen europaweit gleich sein.

Es kann nicht so sein, dass Tschetschenen in Österreich Asyl bekommen und in der Slowakei nicht. Das führt zu einem Schlepperunwesen, das dann jenen Staaten zum Schaden gereicht, die andere Standards anwenden als die Mehrheit der europäischen Länder. (Bundesrat Mag. Klug: Das glaube ich auch! So ist es!) – Daher: Eine Support-Einrichtung? – Ja! Ein An-sich-Ziehen der Asylagenda? – Nein!

Die Visa-Erleichterungen betreffend die Westbalkanstaaten habe ich erläutert.

Die SIS-II-Geschichte ist ein Problemkind, in dessen Zusammenhang wir ganz massiv darauf drängen, dass die Kommission endlich die betroffenen Unternehmungen, die nicht geliefert haben, zur Verantwortung zieht und auch Konventionalstrafen verhängt. Es ist aber so, dass das Initiativrecht ausschließlich bei der Kommission liegt. Das heißt, was an Themen behandelt wird, kann nur die Kommission vorlegen. – Wir können der Kommission etwas schmackhaft machen, aber die Nationalstaaten haben kein individuelles Initiativrecht im Hinblick auf die Schwerpunkte.

Daher bringen wir unsere Schwerpunkte in der Arbeit ein, und so haben wir beispiels­weise auch erreicht, dass beim Migrations- und Asylthema die Frage der Integration zum Schwerpunkt gemacht wird. Es hat keinen Sinn, auf Europaebene nur über Zuwanderung und Asyl zu reden und sich mit den Integrationsproblemen, die die Nationalstaaten haben, nicht auseinanderzusetzen. Daher war es ein österreichisches Anliegen, auch das Integrationsthema und die Probleme, die dort vorhanden und in den meisten Ländern ähnlich sind, zum Schwerpunkt zu machen. – Das ist uns gelun­gen.

Sehr begrüßenswert sind die Initiativen im Polizeisektor, im Sicherheitssektor, beim Datenaustausch. Es ist zu begrüßen, dass es uns gelungen ist, die guten Erfahrungen mit dem Prümer Vertrag auf ganz Europa auszuweiten.

Zum heutigen „Presse“-Artikel möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Dieser ist nicht falsch, aber er beinhaltet eine Fülle von Halbwahrheiten und ist daher so nicht für bare Münze zu nehmen.

Ich hatte Gelegenheit, bei der Westbalkan-Konferenz im vorigen Jahr mit Mr. Baker ein Gespräch zu führen über den Datenschutz und die Standards, die wir anlegen. Es ist im Ton ziemlich scharf ausgefallen. Amerika, speziell die USA, versucht nämlich, die Strategie zu konterkarieren, dass die europäische Ebene, die Kommission, gemeinsam ein Datenschutzabkommen mit den USA vereinbart und dabei die europäischen Datenschutzstandards für alle gleichermaßen fixiert. Das ist derzeit die Planung, die auf Schiene ist. Dies versuchen aber die USA dadurch zu torpedieren, dass sie mit den einzelnen Ländern eigene bilaterale Ebenen aufmachen. (Bundesrat Schennach: Polen zum Beispiel!)

Tschechen, Polen, Rumänen haben sich das schon abkaufen lassen und damit die europäische Gemeinsamkeit unterlaufen. Das tun wir nicht, sondern wir sagen: Die hohen europäischen Standards müssen eingehalten werden, auch wenn sich Amerika etwas anderes wünscht!

Herr Schennach ist nicht mehr hier, ach, Konecny ist nicht mehr hier – entschuldigen Sie, Herr Schennach! (Bundesrat Schennach: Ein bisserl anders sieht er schon aus!) –, er hat gemeint, er müsse zum Zahnarzt. Das ist wahrscheinlich der unange­nehmere Termin; er wäre sicherlich gerne hier geblieben. Herr Konecny hat erwähnt, dass die Amerikaner von uns eine Fülle von Daten haben wollen, die wir nicht hergeben. So pauschal und polemisch, wie es auch in der „Presse“ dargestellt wurde, kann man es jedoch nicht sehen. Beispielsweise sind wir in der Verbrechens­bekämp-


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