BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 79

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die gelegentlich kritisierte oder von manchen kritisierte Umweltbeschwerde ist ein Novum und halte ich für wichtig, weil betroffene Personen und NGOs, aber auch der Umweltanwalt die Behörde zur Sanierung eines Schadens auffordern können! Das ist neu. Das ist schon eine Qualität, über die wir sprechen müssen, weil damit ermöglicht wird, dass derartige Missstände im Gewässer- und Bodenbereich aufgezeigt werden und diese bei einem dann stattfindenden Sanierungsverfahren auch als Partei beteiligt sein können.

Dieses Bundes-Umwelthaftungsgesetz ist natürlich ein Schritt in Richtung Umsetzung der Länder. Die Länder müssen das in ihrem Zuständigkeitsbereich machen. Ich darf Ihnen berichten, dass vom Lebensministerium ein Schreiben an die Bundesländer ergangen ist, wo mitgeteilt wird, dass vorbehaltlich nach Beschluss hier im Bundesrat die Länder in ihren Kompetenzbereichen Umsetzungsmaßnahmen machen müssen, die Ländergesetze entsprechend anpassen müssen, um die volle Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten.

In diesem Sinne ein herzliches Danke dafür! Danke auch, dass Sie das Thema Gentechnik erwähnt haben. Es findet im Bundes-Umwelthaftungsgesetz ebenfalls Berücksichtigung.

Es war tatsächlich so, dass unsere Position in der Sitzung des Umweltministerrats in der EU fast aussichtslos war. Sie wissen, man braucht für die beiden Anbauverbote für gentechnisch veränderten Mais, die zur Diskussion gestanden sind, und ein Anbau­verbot Ungarn betreffend eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der EU-Mitgliedstaaten. Als vor ein paar Wochen dieser Antrag der Kommission aufgetaucht ist, haben wir von den 345 Stimmen nicht einmal 150 Stimmen gehabt – Staaten, die uns unterstützen, beispielsweise Ungarn, Slowakei, Slowenien. Wir haben intensiv gearbeitet, mit vielen Ministerkollegen habe ich selbst gesprochen, Botschafter Österreichs waren in den Mitgliedstaaten unterwegs, Beamte waren sehr gut vernetzt und es hat ein wirklicher Kampf eingesetzt, um Staaten auf unsere Seite zu ziehen.

Das Problem war, dass uns bei der vierten Abstimmung diesmal Deutschland nicht unterstützt hat, weil Deutschland in der Bundesregierung unterschiedliche Meinungen hat. Da es unterschiedliche Meinungen gibt, hat Deutschland gesagt, es wird sich der Stimme enthalten, und somit haben uns diese Stimmen gefehlt.

Als ich in die Umweltministerratssitzung gegangen bin, haben wir die Hälfte der Stim­men gehabt – etwas mehr als die Hälfte –, aber niemals eine qualifizierte Mehrheit von 74 Prozent – dieser bedarf es dabei; ein eigens zu diskutierendes Thema! In der Sit­zung selbst ist es mir dann gelungen, den deutschen Umweltminister auf unsere Seite zu bringen und auch andere Staaten, die auf Gentechnik setzen, beispielsweise Spanien und andere.

Jedenfalls haben wir dann bei den Abstimmungen in einem Fall eine 82-prozentige Unterstützung gehabt, im anderen Fall eine 85-prozentige – so hoch wie noch nie! Ich freue mich darüber, das war für uns sehr wichtig! Worüber ich mich besonders freue, ist, dass Europa nicht über einen kleinen Staat drübergefahren ist, sondern dass man sehr wohl unsere Argumente berücksichtigt hat und sogar Staaten, die uns nicht unterstützt haben, wie Holland, gesagt haben: Es hat keinen Sinn, wenn à la longue immer wieder alle Staaten entscheiden, ob ein Staat einen Anbau will oder nicht, sondern es soll ein Selbstbestimmungsrecht der Nationalstaaten geben. Und an dem arbeiten wir aktuell.

Vergangenen Montag war Sitzung des Agrarministerrates, wo wir gemeinsam mit Holland eine Initiative in Richtung Änderungen der Rechtsmaterie der Kommission eingebracht haben. Diese Rechtsmaterien müssen geändert werden, dass zukünftig


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite