BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 94

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14.24.199. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreform­ge­setz 2009 (StRefG 2009) (54 d.B. und 124 d.B. sowie 8069/BR d.B. und 8075/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Nun kommen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich bitte um den Bericht.

 


14.24.30

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009).

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher sogleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile ihm dieses.

 


14.25.36

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolle­ginnen und Kollegen im Bundesrat! Steuerreformgesetz 2009 – lang ersehnt, lange gefordert! Eine Steuerreform war gerade in Anbetracht der jetzigen Situation in finanzpolitischer und wirtschaftspolitischer Hinsicht eine große Herauforderung. Es war eine große Erwartungshaltung damit verbunden, vor allem seitens der Steuerzahler, aber auch vonseiten der Wirtschaft. Man war gespannt darauf, was diese sogenannte große Koalition nach vielen Monaten des Verhandelns und des Planens zustande bringen würde. Es war eine große Entlastung der Einkommen generell gefragt, einher­gehend mit einer Stärkung der Kaufkraft. Und eine Entlastung, die den Problemen der Wirtschaft entgegensteuert, wäre angesagt gewesen. (Bundesrat Perhab: Passiert!)

Diese Hoffnung, Herr Kollege, erfüllt diese Steuerreform bei Weitem nicht. Ich zitiere dann in meiner kurzen Rede auch noch einen Landsmann, der Ihrer Fraktion angehört und der meiner Meinung ist und nicht Ihrer.

Diese Steuerreform enthält lediglich ein Entlastungsvolumen von 2,3 Milliarden €, und dies in Anbetracht der größten Wirtschaftskrise der Zweiten Republik. Meines Erach­tens stellt das lediglich einen Teil der Abgeltung der kalten Progression der letzten drei Jahre dar, denn man fällt, wie Sie alle wissen, immer dann, wenn man nur inflations­bereinigt die Löhne erhöht, automatisch in höhere Steuerklassen hinein, und ein Teil des zusätzlichen Einkommens wird sofort wieder wegbesteuert.

Niedrigeinkommensbezieher fallen bei dieser Steuerreform überhaupt durch den Rost. (Bundesrat Mag. Klug: Geh!) Ich weiß, dass man da von 11 000 auf 12 000 eine Erhöhung vorgenommen hat. Es ist so: Jene, die bisher keine Steuer gezahlt haben, werden auch jetzt keine zahlen. Und ein paar kommen da noch dazu, das ist keine Frage.

 


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