BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 112

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.38.2810. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Bankwesengesetz geän­dert werden (48 d.B. und 130 d.B. sowie 8076/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte.

 


15.38.43

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Bankwesen­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich darf daher sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


15.40.01

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit der zur Be­schluss­fassung vorliegenden Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 soll mehr Sicherheit auf dem Finanzmarkt geschaffen werden. Gerade die Vorfälle der letzten Jahre haben gezeigt, dass hier nachgeschärft werden muss.

Ziel des vorliegenden Gesetzes ist die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Anlegerent­schädigung und die Begrenzung des Risikos von Entschädigungsfällen. Übergeordnet soll die Änderung eine verbesserte Stabilität auf dem Finanzmarkt bringen.

Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt die Situation, dass sehr viele Anleger sehr viel Geld verloren haben, weil Produkte auf den Markt gekommen sind, die eigentlich gar nicht auf den Markt hätten kommen dürfen. Da wurden die Kleinanleger sehr oft Länge mal Breite abgezockt, und die verantwortlichen Manager geben sich jetzt als Unschuldslämmer.

Die Änderung nur in Österreich allein wäre allerdings zu wenig, diese Problematik muss europaweit und international angegangen werden. Es geht dabei auch darum, welche Glaubwürdigkeit die Kapitalmarktprospekte haben. Bisher hatte man ja oft den Eindruck bekommen können, dass es sich bei so manchem Prospekt eher um ein Märchenprospekt gehandelt hat, das von jeder Seriosität sehr weit weg war.

 


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