BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 127

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.37.0514. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Strafgesetzbuch, die Strafpro­zess­ordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Tilgungsgesetz 1972, das Staats­anwaltschaftsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Strafregister­ge­setz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden (Zweites Gewaltschutzgesetz – 2. GeSchG) (271/A, 82/A, 81/A und 106 d.B. sowie 8072/BR d.B. und 8085/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (107 d.B. sowie 8086/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 14 und 15 ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um die Berichte.

 


16.37.25

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz 1962, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Tilgungsgesetz 1972, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Strafregistergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden (Zweites Gewaltschutz­gesetz), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


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