BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 128

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.39.15

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Zu diesem Tagesordnungspunkt hätte ich mich auch als Pro-Redner zu Wort melden können und wäre damit erst der dritte oder vierte Redner gewesen, da wir ja dem ersten dieser beiden Tagesordnungspunkte zustim­men werden. Ich habe mich aber, so wie es sich gehört, auch als Kontra-Redner gemeldet, denn der Tagesordnungspunkt 15 findet nicht unsere Zustimmung.

Zum Tagesordnungspunkt 14: Das gesamte Gewaltschutzpaket hat viele positive Ansätze. Es sind vor allem viele Anregungen und Forderungen des BZÖ mit enthalten, und deshalb wird es dazu Zustimmung geben.

Was das zweite Gesetz, nämlich das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, betrifft, befürchten wir, dass es nicht so weitreichend ist. Vor allem die Tatsache, dass die grüne Fraktion diesem Gesetz im Nationalrat die Zustimmung erteilt hat beziehungs­weise auch heute hier im Bundesrat erteilen wird, ist für uns ein Beweis dafür, dass es zu weich ist und somit auch dort einige Dinge verbesserungswürdig sind.

Im Großen und Ganzen finden wir dabei einen humanitären Aufenthalt durch die Hintertür. Ich möchte das in ein paar Punkten kurz und stichwortartig skizzieren.

Erstens: Das Ansiedelungsverbot für hoch gefährliche Täter, Sexualstraftäter ist zu wenig weit.

Zweitens: Lebenslange Führungsaufsicht wäre notwendig, ist aber nicht vorgesehen.

Drittens: Lebenslanger Freiheitsentzug bei schweren Sexualdelikten ist nur teilweise erfüllt.

Viertens: Wir fordern, und das ist nicht enthalten, keine Tilgung bei Sexualdelikten. Sexualstraftäter müssen immer identifizierbar sein und bleiben.

Fünftens: Das Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter in gewissen Bereichen darf keine Kann-Bestimmung sein, sondern muss nach unserem Dafürhalten eine Muss-Bestim­mung sein.

Insgesamt und abschließend noch einmal: BZÖ-Zustimmung zu Punkt 14 und Ableh­nung zu Punkt 15.

16.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


16.41.44

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Frau Bundesministerin! Gospa ministra! Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 14, dem Zwei­ten Gewaltschutzgesetz. Es ist ein Gesetz, das zur Bekämpfung von Gewalt beiträgt und den Opferschutz deutlich ausbaut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erschreckend, zu wissen, dass fast jede fünfte Frau einmal in ihrem Leben mit Gewalt zu tun hat. Gewalt, was ist das? – Gewalt ist, wenn man versucht, sowohl psychisch als auch physisch mit Zwang etwas durch­zu­setzen, mit Zwang, wo Macht, Aggression, Autorität, Kraft in den Vordergrund gespielt werden, wo auch Angst erzeugt wird.

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, und häusliche Gewalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, trifft zum Großteil Frauen. Und da darf man einfach nicht zuschauen! Da darf man einfach nicht wegschauen! Man muss aktiv werden!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite