BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 136

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Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

17.09.2719. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungseigen­tums­gesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrech­nungsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2009 – WRN 2009) (513/A und 122 d.B. sowie 8090/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um den Bericht.

 


17.09.39

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2009) liegt Ihnen schriftlich vor; ich verzichte daher auf die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


17.10.52

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unbestrit­ten ist, dass die Ausgaben für Mieten für viele Menschen in unserem Land eine große Belastung in ihren monatlichen Fixkosten darstellen. – In der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation ist das eine zusätzliche Belastung, die vielen schwer im Magen liegt! Es ist daher sehr erfreulich, dass sich durch die heute vorliegende Novelle viele MieterInnen künftig Wohnkosten ersparen werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ohne diese vorliegende Wohnrechtsnovelle wären die Richtwertmieten im April um 3,2 Prozent gestiegen, denn so viel betrug die Inflation durchschnittlich im Jahr 2008. Daher war es außerordentlich wichtig, dass in der der­zeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage die gesetzlich vorgeschriebene Miet­erhö­hung abgeschwächt beziehungsweise für das Jahr 2009 ausgesetzt wurde. Die nächste Inflationsanpassung erfolgt daher erst im Frühjahr 2010, und ab dann in Zwei-Jahres-Schritten.

Ferner wird in der Novelle durch die Hineinnahme der Kautionsrückforderung sowie der Überprüfung der Heizkostenabrechnung in das außerstreitige Verfahren der Rechts­zugang für die Mieter klar verbessert.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Leistbare Mieten, leistbares Wohnen sind in dieser Zeit enorm wichtig. Und leistbare Mieten beziehungsweise leistbares Wohnen werden


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