auch in Zukunft eine sehr sensible Materie bleiben, da verschiedene Interessensgruppen – auf der einen Seite die Mieter, auf der anderen Seite die Vermieter – spezifische Wünsche in Bezug auf das Wohnrecht haben. Es wird unsere Aufgabe sein, auch weiterhin einen Ausgleich dieser verschiedensten Interessen zu finden.
Meine Fraktion wird dieser Novelle ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Kühnel.)
17.13
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.
17.13
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Liebe Frau Minister! Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Inhalt dieses Gesetzes wurde von meiner Vorrednerin schon geschildert. In weiten Bereichen stimme ich ihr selbstverständlich zu. Leistbares Wohnen ist Ausdruck eines funktionierenden Gesellschaftssystems.
Diese Aussetzung beziehungsweise diese Verschiebung einer Indexerhöhung ist in einer Zeit wie jetzt sicher gerechtfertigt. Ich denke, dies ist ein tragbarer Kompromiss – im Vergleich zu allen anderen Ideen, die hier im Rahmen der Gesetzwerdung eingebracht wurden, und ich meine, dieser Kompromiss ist gut gelungen.
Ich glaube allerdings, dass die Probleme eigentlich etwas tiefer liegen und möchte, da ich Oberösterreicher bin, darauf hinweisen, dass das Land Oberösterreich soeben ein Investitionspaket beschlossen hat und statt 2 000 Wohnungen heuer 3 000 Wohnungen bauen wird. Ich glaube, dass das eine Lösung ist, die eher und auf Dauer zu leistbarem Wohnen führt, denn wenn genug Wohnungen vorhanden sind und der Bedarf gedeckt wird, steigen die Mieten generell nicht in unzumutbare Höhen. Das ist also ein Aspekt.
Ich denke, es ist wichtig, rechtzeitig genug Wohnraum zu schaffen. Da geht, wie gesagt, das Land Oberösterreich neben anderen Ländern sehr vorbildlich vor und bemüht sich, das Angebot in diesem Bereich offenzuhalten und zu verbreitern.
Wenn man die Zusammensetzung der Mieten und die Steigerungen in den letzten Jahren betrachtet, so sind wir – die öffentliche Hand – die eigentlichen Preistreiber. – Das wissen wir.
Die Betriebskosten sind in den letzten Jahren sicherlich schneller gestiegen. Ich möchte jetzt gar nicht auf die Gründe dafür eingehen, die natürlich gegeben sind. Da muss man große Vorsicht walten lassen. Es gibt nämlich ganz intensive Bestrebungen – die zu unterstützen sind –, Betriebskosten einzufrieren. Ich denke dabei an Kanalgebühren, Wassergebühren und an diese Dinge, wobei es für den Mieter natürlich völlig unerheblich ist, ob er einen höheren Hauptmietzins oder höhere Betriebskosten zu zahlen hat, denn die Belastungen sind immer die gleichen.
Ich denke, wir sind da durchaus auf einem gemeinsamen Weg. Es wird ja gerade im Bereich des Wohnrechts in dieser Legislaturperiode noch einiges zu verhandeln sein. Dies ist ein erster, vorgezogener Schritt, der eben einem aktuellen Anlass – nämlich dieser Erhöhung – Rechnung tragen soll.
Der Grund, nämlich der doch relativ steigende Index, hat sich zwar mittlerweile fast erübrigt. Es wird im nächsten Jahr auch im Schnitt wahrscheinlich eine geringere Steigerung stattfinden. Derzeit fallen ja die Indexpunkte Monat für Monat. Der Index ist also von 3,2 Prozent im Jahresdurchschnitt und von Spitzenwerten von 4 Prozent auf
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