BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 140

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Geschätzte Damen und Herren, ich zähle zu jenen Sozialdemokraten, die sich in Bezug auf ein Eigenheim oder auf eine Eigentumswohnung sehr mit dem Eigentum identifizieren – Menschen, die Eigentum besitzen, sind meistens eher bereit, für dieses zu kämpfen –, ich denke jedoch, dass jeder und jede in Österreich ein Recht auf eine entsprechende Wohnung hat.

Aus Erfahrung weiß ich, dass es bei den Vermietern schwarze Schafe gibt, die die Not der Menschen ausnützen und diese mit überhöhten Mieten belasten, ich kenne aber auch genügend Vermieter, die ihre Wohnung an Menschen vermieten, die weder die Absicht haben, die Miete pünktlich zu bezahlen – oder dies nicht können –, noch die Wohnung in einem entsprechenden Zustand zu erhalten. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass wir, auch wenn wir noch so viele Gesetzesänderungen vornehmen, den Prozentsatz der schwarzen Schafe nur etwas verringern, jedoch nicht auf Null stellen können.

Geschätzte Damen und Herren im Hause! Mit diesen Änderungen werden die Rahmenbedingungen eines fairen Umganges zwischen Vermieter und Mieter wieder ein Stück weit verbessert. Ich freue mich, dass sowohl vom Bund als auch von den Ländern und den Gemeinden jene Menschen, die sich die Mieten und Betriebskosten nicht mehr leisten können, entsprechend unterstützt werden.

Ich denke, wir sollten in Zukunft mehr über einkommensabhängige, körperschaften­über­greifende Fördersysteme nachdenken. Mir persönlich gefällt es nicht, wenn die Mietzinsbeihilfe in jeder Gemeinde anders geregelt ist; genauso müssen die Zugangs­regelungen für die Wohnstarthilfe, die Wohnbeihilfe und die Brennmittelaktionen von Bund und Ländern noch besser koordiniert werden.

Wir Sozialdemokraten werden daher diesen Beschluss des Nationalrates nicht beein­spruchen: Es geht in die richtige Richtung! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)

17.27


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


17.27.13

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Das Thema Wohnen ist ein wirklich sehr sensibles Thema, dessen werden wir uns auch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation bewusst. Gerade deshalb freut es mich, dass wir nach langen und intensiven Verhandlungen ein Paket auf den Weg gebracht haben, das Rechtssicherheit für alle betroffenen Gruppen bietet.

Ich will den Inhalt nicht noch einmal wiederholen; Faktum ist, es gibt heuer keine Erhöhung der Richtwertmiete, aber der Gesetzgeber bekennt sich auch zur Wert­haltigkeit und Wertbeständigkeit der Miete – das ist auch ein ganz wichtiges Signal! –, denn die Wohnrechtsnovelle sieht vor, dass die für die Mietzinsbegrenzung maßgeb­lichen Richtwerte nur noch jedes zweite Jahr, dann aber fix valorisiert werden sollen, nämlich jeweils am 1. April. Maßgeblich dabei soll wieder der Jahresdurchschnittswert des Verbraucherpreisindex 2000 sein.

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang betonen: Ich hoffe wirklich, dass das jetzt eine langfristige Lösung ist! Ich möchte dieses Gesetz nicht jedes Jahr ändern müssen.

Ganz kurz zur Kaution: Es ist wichtig, so finde ich, dass die Kaution nunmehr auch vor einer allfälligen Insolvenz des Vermieters geschützt werden soll; außerdem ist es jetzt möglich, die Kaution im Außerstreitverfahren zurückzufordern – das ist auch eine Erleichterung für den Mieter.

 


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