alle Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates zu diesem Punkt zu sprechen. – Ich danke für das Vertrauen!
Ich werde mich aber trotzdem kurz fassen, auch weil ich glaube, dass der geschätzte Herr Minister gleichfalls ein paar Sätze dazu sagen will – denn das will ich mir nicht anmaßen, dass ich auch noch für den Herrn Minister hier sprechen soll. (Allgemeine Heiterkeit.)
Bei der Vorlage betreffend die Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes geht es eigentlich „nur“ – nur unter Anführungszeichen – darum, eine bereits 2008 beschlossene Übergangsregelung um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2009, zu verlängern, was bedeutet, dass auch die bestehenden Verwaltungsstrafbestimmungen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Warum ist diese nochmalige Verlängerung nötig? – Geschätzte Damen und Herren! Eigentlich war ja vorgesehen, dass es bereits Ende 2009 zu einer endgültigen Regelung dieser heiklen Thematik kommt, weshalb auch die damalige Bundesministerin Kdolsky eine diesbezügliche Verordnung zur Begutachtung verschickt hat. Da nahezu alle Stellungnahmen zur versandten Verordnung negativ ausgefallen sind, hat der Datenschutzrat eine Verlängerung der Übergangsfristen vorgeschlagen.
Da uns allen bewusst ist, dass es sich hier um sehr sensible Daten aus dem Gesundheitsbereich beziehungsweise um den Austausch solcher Daten handelt und wir dabei mit gewaltigen Problemen konfrontiert werden könnten, wird meine Fraktion und – wie ich sehe, spreche ich für alle Fraktionen – werden alle anderen Fraktionen hier dem zustimmen. Es soll genügend Zeit vorhanden sein ... (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ist das nicht recht? (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Aber Premiere ist das keine, Frau Kollegin, oder? (Ruf bei der SPÖ: Du hast alle überzeugt!)
Es soll genügend Zeit vorhanden sein, eine ordentliche Gesetzesvorlage vorzubereiten, die niemanden verunsichert und zu der auch der Datenschutzrat eine positive Stellungnahme abgeben kann, da der Datenschutz gewährleistet ist. Die Verlängerung der Übergangsfrist soll ausreichend Zeit für die inhaltliche Adaptierung des Gesundheitstelematikgesetzes schaffen und die Möglichkeit bieten, bei entsprechendem Bedarf bestimmte Verordnungsinhalte in den Gesetzestext zu übernehmen. – Ich danke für das Vertrauen und für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
17.33
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.
17.34
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Bundesrat Stadler hat im Wesentlichen die inhaltlichen Kriterien dargestellt; mir ist es sehr wichtig, einen Aspekt der Frage Gesundheitstelematik in den Vordergrund zu stellen, nämlich dass wir eine Weiterentwicklung der Gesundheitstelematik insoweit brauchen, als dass wir mit den Möglichkeiten von e-Health, mit den Möglichkeiten, auch Gesundheitsdaten festzulegen, die Chance haben, im Gesundheitswesen effizienter zu sein und Qualitäten im Gesundheitswesen zu stärken.
Gesundheitsdaten sind höchst sensibel, und diese Sensibilität setzt auch voraus, dass wir sehr klare und ordnungsgemäße Bestimmungen im Bereich der Gesundheitstelematik zustande bringen. In diesem Fall war es notwendig, ein Gesetz zu machen, weil es betreffend die Regelung allein durch eine Verordnung auch durchaus kritische Wortmeldungen demokratiepolitischer und datentechnischer Art gegeben hat.
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