BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 143

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Diese Änderung schafft Vertrauen innerhalb der österreichischen Bevölkerung, auch im Umgang mit Gesundheitsdaten, und mir als Gesundheitsminister ist es sehr wichtig, dass wir mit den Daten im Gesundheitsbereich sehr sensibel umgehen und dass auch ein Höchstmaß an Transparenz herrscht.

In diesem Sinne bin ich froh, wenn es auch vom Bundesrat die Zustimmung dazu gibt. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

17.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Nun gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.36.2121. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – SRÄG 2009) (160/A und 139 d.B. sowie 8091/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


17.36.35

Berichterstatterin Monika Kemperle: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor. Ich kann mir daher eine Verlesung des Berichts ersparen und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

 


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