BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 144

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.38.0222. Punkt

Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission und des Rates für das Jahr 2009 (III-365-BR/2009 d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.38.3223. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend Übereinkommen über Streumunition (77 d.B. und 100 d.B. sowie 8093/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird (75 d.B. und 101 d.B. sowie 8094/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 23 und 24 ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Ich bitte um die Berichte.

 


17.38.56

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Ich bringe die gegenständlichen Berichte zur Kenntnis.

Zum Ersten bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Überein­kom­men über Streumunition.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht lautet folgendermaßen: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird.

 


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