BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 46

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beinhaltet im § 49, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen hat.

Diesem gesetzlichen Auftrag ist Bundesminister Werner Faymann in seiner Funkti-
on als Verkehrsminister nachgekommen; er hat Mitte 2008 einen Bericht für das Jahr 2007 vorgelegt.

Weder im ÖBB-Gesetz noch im Privatbahngesetz gibt es einen Hinweis darauf, wie der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht abzuführen ist. Lediglich über die eingetrete­nen Veränderungen ist zu berichten. Daher ist es verwunderlich, dass wir für die Jah­re 2002, 2004, 2005 und 2006 keine Berichte erhalten haben. Und, Frau Mühlwerth, auch wenn Sie Ihre Ministerriege immer wieder lobend erwähnen – nicht einmal ein Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht ist damals abgegeben worden! Ich glaube, das spricht Bände. (Bundesrat Mag. Klug: Oje!)

Der vorliegende Bericht ist, wie schon erwähnt, eigentlich deswegen so gestaltet, um Informationen weiterzugeben. Der Bund wird ermächtigt, gemeinwirtschaftliche Leis­tungen bei den Eisenbahnen zu bestellen. In den §§ 48 und 49 wird auch festgehalten, dass die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen nach der EU-Verordnung 1191 von 1969 in der Fassung 1893 von 1991 zu geschehen hat. Das heißt, es sollen inhalt­liche Vorgaben gemacht werden.

Es soll im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine mehrjährige Be­stellung gemacht werden; das heißt, in der Regel werden fünf Jahre voraus bestellt. Im dritten Punkt heiß es, wie schon angesprochen, der Bundesminister möge diesen Be­richt jährlich an den Nationalrat abführen.

Um den ganzen Bericht nicht zu verwirrend zu gestalten, erlaube ich mir, auf einige Punkte einzugehen. Worum geht es darin? – In erster Linie um den Ökobonus sowie um den Verlagerungs- und Qualitätsbonus. Es geht weiters um den Kombinierten Ver­kehr und um gefährliche Güter.

Was ist der Ökobonus? – Der Ökobonus regelt die Gewährung von Sozialtarifen im Personenverkehr, das heißt, die Rabattierungen der Normaltarife für Zeitkarten auf ein sozial verträgliches, bundeseinheitliches Niveau.

Was fällt unter diese Zeitkarten? – Das sind die Wochen-, Monats- und Jahreskarten, Schüler- und Lehrlingsfreikarten, nur der Förderungsanteil des Verkehrsressorts. Wei­ters die Jugendgruppenförderungen, die verschiedenen Umwelttickets, Halbpreispässe für Senioren, Lehrlinge, Hochschüler, Familien, Schwerkriegsbeschädigte, Zivilblinde und Behinderte.

Der Verlagerungs- und Qualitätsbonus regelt die Bestellung des Bundes für die Füh­rung von Schienenpersonenverkehr in Form eines bundeseinheitlichen Verlagerungs- und Qualitätsbonus. Der Verlagerungsbonus sieht die Bonuszahlung vor, wenn in den Abrechnungsjahren eine Mindestleistung von Zugkilometern erbracht wird. Bei den ÖBB sind es mindestens 59 Millionen. Werden weniger Zugkilometer geleistet, wird der Betrag um das prozentuelle Ausmaß der Minderleistung reduziert.

Der Qualitätsbonus ist vom Grad der Erreichung bestimmter Qualitätsstandards abhän­gig, zum Beispiel vom Einsatz von Doppelstockwagen, Wendezuggarnituren und Aus­scheiden aller Wagen mit einem Baujahr vor 1966.

Behinderten- und kindergerechte Verbesserungen der Einstiegsbereiche der Waggons, eine Verbesserung der Fahrgastinformation im und am Zug, die Bestellung von Schie­nenpersonenverkehr in quantitativer Hinsicht, eine Mindestkilometerleistung sowie qua­litativ bestimmte, genauer definierte Qualitätsstandards sind vorgesehen.

 


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