beinhaltet im § 49, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen hat.
Diesem gesetzlichen Auftrag ist Bundesminister Werner
Faymann in seiner Funkti-
on als Verkehrsminister nachgekommen; er hat Mitte 2008 einen Bericht
für das Jahr 2007 vorgelegt.
Weder im ÖBB-Gesetz noch im Privatbahngesetz gibt es einen Hinweis darauf, wie der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht abzuführen ist. Lediglich über die eingetretenen Veränderungen ist zu berichten. Daher ist es verwunderlich, dass wir für die Jahre 2002, 2004, 2005 und 2006 keine Berichte erhalten haben. Und, Frau Mühlwerth, auch wenn Sie Ihre Ministerriege immer wieder lobend erwähnen – nicht einmal ein Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht ist damals abgegeben worden! Ich glaube, das spricht Bände. (Bundesrat Mag. Klug: Oje!)
Der vorliegende Bericht ist, wie schon erwähnt, eigentlich deswegen so gestaltet, um Informationen weiterzugeben. Der Bund wird ermächtigt, gemeinwirtschaftliche Leistungen bei den Eisenbahnen zu bestellen. In den §§ 48 und 49 wird auch festgehalten, dass die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen nach der EU-Verordnung 1191 von 1969 in der Fassung 1893 von 1991 zu geschehen hat. Das heißt, es sollen inhaltliche Vorgaben gemacht werden.
Es soll im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine mehrjährige Bestellung gemacht werden; das heißt, in der Regel werden fünf Jahre voraus bestellt. Im dritten Punkt heiß es, wie schon angesprochen, der Bundesminister möge diesen Bericht jährlich an den Nationalrat abführen.
Um den ganzen Bericht nicht zu verwirrend zu gestalten, erlaube ich mir, auf einige Punkte einzugehen. Worum geht es darin? – In erster Linie um den Ökobonus sowie um den Verlagerungs- und Qualitätsbonus. Es geht weiters um den Kombinierten Verkehr und um gefährliche Güter.
Was ist der Ökobonus? – Der Ökobonus regelt die Gewährung von Sozialtarifen im Personenverkehr, das heißt, die Rabattierungen der Normaltarife für Zeitkarten auf ein sozial verträgliches, bundeseinheitliches Niveau.
Was fällt unter diese Zeitkarten? – Das sind die Wochen-, Monats- und Jahreskarten, Schüler- und Lehrlingsfreikarten, nur der Förderungsanteil des Verkehrsressorts. Weiters die Jugendgruppenförderungen, die verschiedenen Umwelttickets, Halbpreispässe für Senioren, Lehrlinge, Hochschüler, Familien, Schwerkriegsbeschädigte, Zivilblinde und Behinderte.
Der Verlagerungs- und Qualitätsbonus regelt die Bestellung des Bundes für die Führung von Schienenpersonenverkehr in Form eines bundeseinheitlichen Verlagerungs- und Qualitätsbonus. Der Verlagerungsbonus sieht die Bonuszahlung vor, wenn in den Abrechnungsjahren eine Mindestleistung von Zugkilometern erbracht wird. Bei den ÖBB sind es mindestens 59 Millionen. Werden weniger Zugkilometer geleistet, wird der Betrag um das prozentuelle Ausmaß der Minderleistung reduziert.
Der Qualitätsbonus ist vom Grad der Erreichung bestimmter Qualitätsstandards abhängig, zum Beispiel vom Einsatz von Doppelstockwagen, Wendezuggarnituren und Ausscheiden aller Wagen mit einem Baujahr vor 1966.
Behinderten- und kindergerechte Verbesserungen der Einstiegsbereiche der Waggons, eine Verbesserung der Fahrgastinformation im und am Zug, die Bestellung von Schienenpersonenverkehr in quantitativer Hinsicht, eine Mindestkilometerleistung sowie qualitativ bestimmte, genauer definierte Qualitätsstandards sind vorgesehen.
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