BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 87

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komme ich auch mit, weil ich auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit teilweise sehr eng mit der Polizei kooperiere.

Wissen Sie, wie lange die Aufnahme einer Vermisstenanzeige dauert? – Eineinhalb Stunden, weil der Beamte gewissenhaft jede Frage, die zu beantworten ist, stellen muss, anklicken muss, von der Haarfarbe bis zur Augenfarbe alles eingeben muss. Und dass das natürlich sehr viele Ressourcen bindet und Zeit bedeutet in der Verwal­tung, die woanders abgeht, ist auch klar. Und das ist halt dann ein Widerspruch. Einer­seits brauchen wir die Zahlen, Daten und Fakten, um einen guten Bericht zu erar­beiten, andererseits geht die Zeit aber in der tagtäglichen Arbeit der Polizistinnen und Polizisten ab. – Dies zum Einen.

Zum Zweiten möchte ich auch noch eines sagen, Kollege Ertl: Ich verstehe das, Sie müssen wahrscheinlich aus einem gewissen Drang aus Ihrer Partei immer in die glei­che Kerbe schlagen, aber um die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Und eine davon ist, dass man straffrei ist, dass man unbescholten ist. Darum stellen Sie sich, bitte, nicht da heraus und ver­zapfen Sie nicht da herinnen Unwahrheiten! Das können Sie draußen im Bierzelt ma­chen. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei SPÖ und ÖVP.)

Aber nun zum Inhalt des Sicherheitsberichtes. Bei der Kategorie Aufklärungsquoten würden wir uns halt wünschen oder darum ersuchen, dass die Freisprüche und die Ein­stellungen abgezogen werden, da ja bei der polizeilichen Statistik nur die Anzeigen an die Justiz aus dem Blickwinkel der Polizei erfasst werden. Wie viele Freisprüche es an­teilig gegeben hat, wird im Sicherheitsbericht leider nicht aufgeschlüsselt. Das könnte man, wenn es möglich ist, in Zukunft mit erfassen.

Zum Punkt Menschenrechtsbeirat, der ja auch angeführt wurde: Es stimmt mich ein bisschen nachdenklich, wenn die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates, die An­regungen, um es vorsichtig zu formulieren, kleingeredet und, wenn ich zynisch wäre, würde ich sagen, systemisch ignoriert werden. Da würde ich mir wünschen und darum ersuchen, dass, wenn wir schon so einen wichtigen Beirat haben, auch die Empfehlun­gen mit einfließen.

Bei der Waffenverwendung gibt es ja die Diskussion mit der Waffenlobby, wie viele Schusswaffen denn legal oder illegal als Tatwaffe zum Einsatz kommen. Da würden wir uns wünschen und darum ersuchen, dass im zukünftigen Bericht erfasst wird, ob die Taten mit einer legalen oder illegalen Schusswaffe begangen worden sind.

Im Bereich Fremdenkriminalität – dieser Teil ist auch sehr ausführlich – werden Per­sonen mit einer bestimmten Nationalität erfasst, aber nicht die Zahl der Tatverdächti­gen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, da gibt es sozusagen keine Vergleichs­möglichkeit. Im Ausschuss haben wir auch mit dem Kollegen Einwallner darüber disku­tiert, ich sehe es heute dennoch noch anders, aber wir können vielleicht nachher noch einmal darüber diskutieren. Ich würde mir wünschen, dass eine detaillierte Erfassung dahingehend erfolgt, ob die Fremden, die Taten begehen, in Österreich gemeldet oder sozusagen Kriminaltouristen sind. Das würde ich mir für den zukünftigen Bericht wün­schen.

Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen, und zwar die Misshandlungsvorwürfe ge­gen Polizisten und Polizistinnen.

Bei 1 119 Verdachtsfällen, die von den Staatsanwälten bearbeitet wurden, kam es zu 992 Einstellungen, davon 765 ohne Vorverfahren. Fünf Anklagen, fünf Freisprüche und einen Schuldspruch hat es gegeben. Begründet wird dieses Verhältnis damit, dass auch zahlreiche geringfügige Verletzungen, beispielsweise durch das Anlegen von Handschellen oder durch den Einsatz von Pfefferspray, als Vorwurf geltend gemacht


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