BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 101

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Fekter, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört und auch die Berichterstattung in der Presse mitverfolgt, daher möchte ich an dieser Stelle deponieren: Sie haben recht und es stimmt, Frau Ministerin, in diesem Bereich gibt es ein Problem in Bezug auf die Identitätsfeststellung. Das ist Faktum; die Analyse ist richtig.

Aber ich verstehe die Lösungsvorschläge nicht, die Sie daraus ableiten, denn automa­tisch, immer reflexartig nach schärferen Gesetzen ... (Bundesrat Kneifel: Efgani, sprich ins Mikrophon! Man hört dich nicht!) – Ach so, ihr hört mich nicht? Ich dachte, ich habe eh so ein lautes Organ. Entschuldigung! Danke. – Also daraus immer gleich sozusagen eine Verschärfung der Gesetze zu verlangen, wo meines Erachtens die Beamten/die Beamtinnen in ihrer Tätigkeit unterstützt gehören – vom Erstaufnahmezentrum über die Bundesasylämter bis hin zu den Polizeistuben –, das wäre wichtig und richtig. (Vize­präsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Missstände gibt es und die möchte ich gar nicht in Abrede stellen, aber ich verstehe nicht, dass Sie da alle in einen Topf werfen, denn wenn man nach Österreich zuziehen will, eben über die legale Schiene Migration, dann wissen Sie und wir alle, dass man dafür gewisse Voraussetzungen erfüllen muss: Man muss Haftungserklärungen, man muss einen Reisepass vorlegen, aus dem die Identität ersichtlich wird – und das alles wird dann überprüft.

Ich glaube daher auch nicht, dass Sie diese Zuwanderinnen und Zuwanderer meinen, sondern jene Menschen, die via Asylverfahren nach Österreich kommen. Da wäre doch allen Beteiligten eher geholfen, wenn wir die Behörden, die tagtäglich mit diesen Leuten arbeiten, dahin gehend unterstützen, dass Asylverfahren qualitativ und quanti­tativ beschleunigt werden können.

Asylwerber, die in der Grundversorgung sind, haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung – und deshalb verstehe ich auch nicht die „Argumentation“, dass sich die­se Leistungen „erschwindeln“ würden. – Das können doch nur jene wenigen sein, die sozusagen aus der Grundversorgung herausfallen – aus welchen Gründen auch im­mer.

Was das Thema Beantragung von Führerscheinen durch Asylwerber betrifft: Ich kenne das und weiß, wovon ich rede, denn ich bin seit zehn Jahren in diesem Bereich tätig – und ich weiß, was Sie meinen. Ja, es stimmt, es gibt solche Leute. Aber: Wenn die NGO oder die Behörde erfährt, dass die betreffenden Personen ein Fahrzeug haben, so führt das aus der Entlassung aus der Grundversorgung.

Noch einmal und zusammenfassend: Die Problemanalyse stimmt, aber was Lösungs­vorschläge anlangt, wäre es meines Erachtens viel effizienter, Erstaufnahmezentrum, Bundesasylämter und Polizeistuben mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, als Gesetze zu verschärfen oder zu bündeln, Gesetze, die ja dann sowieso, und zwar wieder aufgrund fehlender Ressourcen, nur schwer vollzogen werden können. Das wollte ich noch anmerken. – Danke. (Bundesministerin Dr. Fekter: Es war schon wohl­tuend, dass Sie mir recht gegeben haben in der Analyse!)

15.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 


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