BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 46

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Was ist daher mein Zugang? – Ich halte es hier ein bisschen mit dem von mir sehr geschätzten Claus Otto Scharmer, der jetzt im Übrigen ein Buch publiziert hat, das sich sehr stark auch mit der zentralen Frage: Wie kommt das Neue ins System?, also mit Innovationsprozessen auseinandersetzt. Da, denke ich, wird mein Weg in der abseh­baren Zukunft sein, im Sinne des Prototyping diejenigen massiv zu unterstützen, die sich auf den Weg machen, den Schulstandorten, die sich engagieren, Kraft, Energie und auch Zuspruch zu geben in dem Sinn, dass es mehr werden und dass letztlich auch erkannt wird, dass Bildungspolitik natürlich mit Standesinteressen zu tun hat, aber dass Bildungspolitik in erster Linie Gesellschaftspolitik ist und natürlich auch – wir leben in einer Wettbewerbsgesellschaft – sehr viel mit Wirtschaftspolitik zu tun hat.

Ich möchte mich hier herzlich bedanken. Ich verfolge hier immer sehr, sehr anregende Diskussionen und Debatten und höre auch sehr, sehr viele Beiträge, die mich unter­stützen. Und dafür sage ich einfach danke, denn das braucht eine Ministerin auch zwi­schendurch. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Frakti­onszugehörigkeit.)

11.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grim­ling. – Bitte.

 


11.12.52

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Seit September 2008 wird mit der Neuen Mittelschule eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen als mögliche Alternative zu den Hauptschulen und den Unterstufen der AHS entwickelt und erprobt. Wie wir schon gehört haben: Mit dem Schuljahr 2009/2010 wird diese neue Schulform bereits an über 244 Standorten bundesweit angeboten. Bis zum Schuljahr 2011/2012 können weitere Schulen in die Entwicklungsarbeit zur Neuen Mittelschule einsteigen.

Die anfängliche bildungspolitische Vision ist somit als Erfolgsmodell zur Realität gewor­den. Die gesetzliche Verankerung der Modellversuche im Schulorganisationsgesetz garantiert, dass Schülerinnen und Schüler ihre einmal begonnene Schullaufbahn auch beenden können.

Wegen des großen Interesses der Schulen, der Lehrpersonen, der Eltern und der Schüler befassen wir uns heute auch mit der Novellierung des § 7a dieses Gesetzes, der den Umfang dieses Modellversuches zur Neuen Mittelschule regelt. Die bisherige Obergrenze soll dahin gehend flexibilisiert werden, dass das 10 Prozent-Limit für den Bereich des gesamten Bundesgebietes und nicht für einzelne Bundesländer gilt. Die Praxis hat ergeben, dass das Burgenland und Vorarlberg – es wird immer nur von Vorarlberg gesprochen, das gilt aber auch für das Burgendland – wegen der großen Teilnahme bereits an das bisherige Limit gelangt sind.

Des Weiteren soll das durch das BIFIE-Gesetz 2008 gegründete Bundesinstitut für Bil­dungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellversuches betraut werden.

Die pädagogische und organisatorische Neugestaltung des gemeinsamen Lernens der 10- bis 14-Jährigen ist das grundsätzliche Ziel der Entwicklung und Umsetzung der Neuen Mittelschule. Zentrale Eckpfeiler dieser Entwicklungsarbeit sind die Vermeidung einer zu frühen Trennung der Kinder mit neuneinhalb Jahren – zehn Jahre kann nicht stimmen, denn mit zehn Jahren muss ich schon eine Entscheidung getroffen haben; also für mich sind das neuneinhalb Jahre – und damit verbunden die Förderung aller Kinder, unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen und sprachlichen Herkunft oder der Ausgangslage ihres individuellen Leistungsstandes am Ende der vierten Schulstufe.

 


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