BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 63

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von Tätigkeiten zu entlasten, bei denen es nicht um Rechtsprechung geht. Geäußerte Ängste, Rechtspfleger könnten durch Überweisungen von Richtern in erstinstanzlichen Bereichen eingesetzt werden, bewahrheiten sich nicht. Das widerspricht dem Unmittel­barkeitsgrundsatz – das ist ein fürchterliches Wort – des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das heißt auch, dass es in Zukunft nicht möglich sein wird, dass Rechtspfleger in erstinstanzlichen Verfahren eingesetzt werden können, sondern in Bereichen wie zum Beispiel bei Gebührenbeschlüssen, Verfügungen über Geldstrafen, Aufschub von Zahlungen und Ratenbewilligungen, Standblattbereinigun­gen, aber auch für Ansuchen anderer Staaten bei der Übernahme von Strafvollstre­ckungen tätig werden.

Wir Sozialdemokraten werden daher dem gegenständlichen Beschluss des National­rates, besonders ausgebildete, nichtrichterliche Bundesbedienstete als Rechtspfleger nicht nur in Zivilrechtssachen, sondern auch in Strafrechtssachen einzusetzen, unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.17


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm dieses.

 


12.17.46

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Kampf der Wagen und Gesänge im Zusammenhang mit dem Schulorganisations­gesetz kann man sagen, dass es hier jetzt etwas ruhiger geworden ist und auch viele nach diesen Anstrengungen andere Orte des Parlaments aufgesucht haben, um sich für weitere Diskussionen zu stärken.

Kollege Gruber hat bereits das Wesentliche gesagt. Ich möchte nur kurz erwähnen, dass wir für diese Maßnahme eine Verfassungsänderung brauchen, nämlich dass der Artikel 87a abgeändert und ergänzt werden muss, damit die Rechtspfleger, die bisher im Zivilrechtsbereich tätig waren, nun auch im Strafrechtsbereich eingesetzt werden können.

Eines muss aber dann noch sein: Es wird eine einfachgesetzliche Regelung notwendig sein, die wir dann auch wieder diskutieren werden. Da werden wir ja sehen, in welchen Bereichen des Strafrechtes dann der Rechtspfleger verwendet werden soll.

Daher erübrigt sich jetzt eine weitere Diskussion, denn diese werden wir sicher dann auch zu führen haben. Ich kann jetzt bereits versichern, dass meine Fraktion hier kei­nen Einspruch erheben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Gruber und Zangerl.)

12.19


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. Ich erteile ihm dieses.

 


12.19.17

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders ausgebildete nicht­richterliche Bundesbedienstete, sogenannte Rechtspfleger sollen künftig nicht nur in Zivilrechtsangelegenheiten, sondern auch in Strafsachen eingesetzt werden.

Die Debatte im Nationalrat – vielleicht hat sie jemand von Ihnen gehört – war, mit Ver­laub gesagt, ein wenig seltsam:

Eine Partei unterstützt die Ausweitung der Tätigkeit auf Strafsachen grundsätzlich, möchte aber eine Einschränkung, wonach Rechtspfleger in Strafsachen nur für unter-


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