man die beiden Berichte zusammenfasst, kann man sie meiner Meinung nach auf drei Punkte reduzieren.
Der eine Punkt – er wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen – ist der Vorschlag beider Gerichtshöfe, eine Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz einzuführen, die beiden anderen Punkte decken sich ebenfalls, wenn auch sozusagen in zeitlicher Verschiebung, nämlich die Klage über den hohen Anteil an Beschwerden im Zusammenhang mit Asylverfahren.
Was wurde gemacht? – Einerseits wurden die Schlüsse aus der Entwicklung gezogen und man hat den Asylgerichtshof mit ungefähr 270 Beschäftigten geschaffen, ganz genau sind es 272 Beschäftigte. Der Asylgerichtshof hat am 1. Juli 2008 seine Tätigkeit aufgenommen und – dafür ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch dem Präsidenten zu danken – er hat die Erwartungen, die in ihn gesetzt wurden, bisher erfüllt.
Von den 23 600 Beschwerdeverfahren, die er vom UBAS übernommen hat, wurden ungefähr 25 Prozent in der Zwischenzeit abgebaut. Wir halten jetzt, sozusagen vom Überhang her, bei 17 400; Kollege Konecny hat das ja schon erwähnt.
Der zweite Punkt: Von den 7 400 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren in diesem Zeitraum – der Zeitraum, den ich meine, erstreckt sich von Juli 2008 bis März 2009 – wurde ungefähr die Hälfte sofort erledigt. Die rund 2 100 Dublin-Verfahren – da geht es um Verfahrenszuständigkeiten eines anderen Staates – konnten in durchschnittlich 10 bis 14 Tagen abgehandelt werden.
Was also den einen Punkt betrifft, die vielen Beschwerdeverfahren in Asylrechtsangelegenheiten, wurde, glaube ich, mit dem Asylgerichtshof die richtige Antwort gegeben. Das zeigt auch die bisherige Statistik.
Zum Zweiten: Natürlich kommt es dadurch nicht sofort zu einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes. Die Verfahren, die beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind, sind auch vom Verwaltungsgerichtshof abzuhandeln. Aber es ist dadurch sozusagen der Nachfluss an Asylverfahren klarerweise gestoppt.
Man hat aber trotzdem auch beim Verwaltungsgerichtshof reagiert; oder man ist dabei, zu reagieren, es ist dazu ja noch die Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem Stellenplan und dem Budget notwendig. Wir stocken dort das Personal um zehn Personen auf, konkret beim Verwaltungsgerichtshof.
Die Regelung, dass nicht mehr der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden kann, sondern der Verfassungsgerichtshof, hat natürlich zu einem vermehrten Anfall beim Verfassungsgerichtshof geführt. Davor wurde ja gewarnt, und darauf wurde auch schon hingewiesen. Aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren muss es irgendwo ein Gericht geben, wo es letztendlich landet.
Wir reagieren darauf insofern, als wir das Personal im Verfassungsgerichtshof um 19 Personen aufstocken. Der Verfassungsgerichtshof hat insofern reagiert, als er zusätzlich zu den vier Sessionen, die er jährlich hat, Zwischensessionen einschiebt, um den Neuanfall, der in Asylverfahren gegeben ist, abzuarbeiten.
Aber wichtig sind auch die Zahlen, die ich jetzt nenne, um zu zeigen, mit welcher Qualität der Asylgerichtshof arbeitet. Es wurden gegen 1 200 Entscheidungen Beschwerden erhoben. Mit Beginn des zweiten Halbjahrs 2008 hat der Asylgerichtshof mit der Arbeit begonnen, da hat er zu entscheiden begonnen, und gegen 1 200 Entscheidungen wurde Beschwerde erhoben. 588 davon, also rund die Hälfte, wurden schon bis jetzt vom Verfassungsgerichtshof erledigt, und nur in vier Fällen wurde den Beschwerden stattgegeben. Das heißt, in allen anderen Fällen hat der Verfassungsgerichtshof die Ent-
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