lahmgelegt, und jetzt legt Ihr ein zweites Höchstgericht lahm, nämlich den Verfassungsgerichtshof! – Und genau das tritt jetzt ein!
Es ist nicht so, Herr Kollege Konecny, dass jetzt, nach Einrichtung des Asylgerichtshofes und dem Wechsel der Zuständigkeit vom Verwaltungsgerichtshof zum Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof plötzlich eine Riesenlast hinunterfällt, nein, diese 20 000 Fälle sind aufzuarbeiten! (Bundesrat Konecny: Die werden auch aufgearbeitet!) Das heißt, beide Gerichte sind – und der Verfassungsgerichtshof rechnet mit einem Anfall von 4 000 Fällen – „zugeschüttet“.
Da muss man sich fragen, warum es zu einer solchen Masse an Fällen kommt, und es ist die Ursprungsfrage zu stellen: Wie gut sind unsere fremdenrechtlichen Bestimmungen, unsere asylgesetzlichen Bestimmungen, und warum produzieren diese dermaßen viele Rechtsfälle? – Da liegt einfach ein schlechtes Gesetzeswerk an Grundrechten vor, das zu diesem Anfall an Beschwerden an die Höchstgerichte geführt hat und weiterhin führt.
Es ist ja auch interessant, dass seit 1997, also mit zehn Jahren Abstand, 2007 der höchste Zuwachs an neuen Fällen zu verzeichnen ist – das war ja schon etwas anders –, und seit der Jahrtausendwende war die Lücke zwischen Neuanfall und Erledigung noch nie so groß. Hier müssen wir handeln!
Liebe Freunde von der Regierungskoalition! Wir können dem Verfassungsgerichtshof tatsächlich eine große Erleichterung verschaffen, nämlich wenn wir endlich Verwaltungsgerichte der ersten Instanz einführen, und zwar dort, wo es gegen Bescheide von Behörden keine Möglichkeit der Beschwerde mehr gibt, sodass diese dann nicht an den Verfassungsgerichtshof gehen. Das sind nämlich sehr, sehr viele, die verfassungsrechtlich gar keine Begründung haben, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen.
Das ist eine riesige Frustration für diejenigen, die Beschwerde führen, und es ist eine – salopp gesagt – „Megahacken“ für den Verfassungsgerichtshof, weil er sie ja trotzdem bewerten und beurteilen muss, um den Beschwerdeführern mitzuteilen: Liebe Leute, hier liegt keine verfassungsrechtliche Grundlage vor!
Verschiedene solcher Elemente belasten unsere Höchstgerichte, und die Höchstgerichte – der Verfassungsgerichtshof als Hüter der Verfassung und hoffentlich auch einmal als Hüter der Grundrechte und der Verwaltungsgerichtshof – sind wesentliche Elemente unseres Rechtsstaates! Durch diesen zum Teil unnotwendigen Anfall an Tätigkeiten werden diese Gerichte einer Strapaze ausgesetzt, die jetzt einfach auch ein Mehr an Personal notwendig macht, denn eine Abarbeitung auf sieben, acht Jahre geht nicht an. Dann käme wieder die andere Seite, es käme die Volksanwaltschaft und sagte: Dieses Ansuchen wurde seit sieben, acht Jahren nicht behandelt! Die Menschen haben ein Recht, relativ bald zu wissen, wie sie dran sind und wo sie stehen!
Deshalb müssen wir einerseits die Verwaltungsgerichte erster Instanz installieren und zum Zweiten tatsächlich überprüfen, wo „der Hund“ in unseren Fremden- und Asylrechten „begraben liegt“, dass hier ein dermaßen lawinenhafter Anfall von Beschwerden notwendig ist. – Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum, Zangerl und Ebner sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
12.58
Präsident Harald Reisenberger: Als nächster Redner gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort. – Bitte.
12.58
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn
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