Der Verfassungsgerichtshof hat sich natürlich über diese Vorgangsweise entsprechend und berechtigterweise befremdet gezeigt. Das wäre, wie wenn man den Bundesrat abschaffte und niemand von uns sagte irgendetwas dazu. (Bundesrat Schennach: Was wir ja niemals hinnehmen würden, Herr Kollege!) Niemals würden wir das hinnehmen, Herr Kollege Schennach!
Ich zitiere weiter: „Es war bisher eine Selbstverständlichkeit, dass vorgeschlagene Änderungen des VfGG im Zuge der Vorbereitungen mit dem Verfassungsgerichtshof besprochen werden. Das hat sich als sinnvoll erwiesen, weil es der Sachgerechtigkeit von Gesetzesänderungen dienlich war.“ – Zitatende.
Ein entsprechendes Schreiben ging an die Präsidentin des Nationalrates, die in ihrem Antwortschreiben der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, dass sich diese Vorgangsweise nicht wiederholen werde. – Wir hoffen mit der Frau Nationalratspräsidentin.
Mein Dank gilt abschließend natürlich auch den Richterinnen und Richtern und allen Mitarbeitern sowohl des Verfassungs- als auch des Verwaltungsgerichtshofes für die hervorragende Arbeit im Sinne der Rechtspflege in Österreich, und ich darf anfügen, dass meine Fraktion der Kenntnisnahme dieses Berichts gerne die Zustimmung erteilen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum, Schennach und Zangerl.)
12.50
Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.
12.51
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Auch wir werden die beiden Berichte positiv zur Kenntnis nehmen, und auch von unserer Seite geht ein Dank an all jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Ebenen in den beiden Höchstgerichten, die wahrlich nicht über Mangel an Arbeit zu klagen haben.
Kollege Konecny – lassen Sie mich darauf eingehen – hat den fehlenden Grundrechtskatalog eingemahnt. – Lieber Kollege Mayer, es war Bundeskanzler Josef Klaus (Ruf bei der ÖVP: Das ist schon länger her, ja!), der die erste Grundrechtskommission in Österreich eingerichtet hat, und bis jetzt gibt es kein Ergebnis. Daher – ich sage das hier ganz offen – rührt auch meine Leidenschaft für den Lissabon-Vertrag: weil wir so zumindest auf europäischer Ebene das bekommen, was wir national bis heute nicht geschafft haben, nämlich einen Grundrechtskatalog. (Beifall des Bundesrates Konecny.) Deshalb hoffe ich, dass wir diese Debatte und auch die mahnenden Worte des Bundespräsidenten zum Anlass nehmen, in Österreich endlich Grundrechte miteinander zu definieren und sie gemeinsam zu verabschieden.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie ich es sagen soll, aber wir können es ja auch ausrechnen, Herr Kollege Mayer: 11 000 Fälle bis Ende 2007 beim Verwaltungsgerichtshof nicht erledigt; und es gibt eine Hochrechung, Herr Kollege Mayer, dass mit Ende 2008 20 000 Fälle nicht erledigt sind. Ich betone: 20 000! Bei einer Abarbeitung von 2 500 Fällen pro Jahr wären das alleine sieben bis acht Jahre, ohne einen Neuanfall von rund 2 000 Fällen zu berücksichtigen.
Aber, Herr Kollege Mayer, als die ÖVP gemeinsam – ich weiß jetzt nicht, wer damals aktuell der Koalitionspartner war – mit Blau oder Orange und der SPÖ aus der Opposition den Asylgerichtshof beschlossen hat, bin ich hier gestanden und habe damals in meiner Rede gesagt – ich kann mich noch daran erinnern –: Leute, Ihr habt – da waren die Sozialdemokraten nicht schuld an dem, was bis dahin war – ein Höchstgericht
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite