BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 71

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Der Verfassungsgerichtshof hat sich natürlich über diese Vorgangsweise entsprechend und berechtigterweise befremdet gezeigt. Das wäre, wie wenn man den Bundesrat ab­schaffte und niemand von uns sagte irgendetwas dazu. (Bundesrat Schennach: Was wir ja niemals hinnehmen würden, Herr Kollege!) Niemals würden wir das hinnehmen, Herr Kollege Schennach!

Ich zitiere weiter: „Es war bisher eine Selbstverständlichkeit, dass vorgeschlagene Än­derungen des VfGG im Zuge der Vorbereitungen mit dem Verfassungsgerichtshof be­sprochen werden. Das hat sich als sinnvoll erwiesen, weil es der Sachgerechtigkeit von Gesetzesänderungen dienlich war.“ – Zitatende.

Ein entsprechendes Schreiben ging an die Präsidentin des Nationalrates, die in ihrem Antwortschreiben der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, dass sich diese Vorgangsweise nicht wiederholen werde. – Wir hoffen mit der Frau Nationalratspräsidentin.

Mein Dank gilt abschließend natürlich auch den Richterinnen und Richtern und allen Mitarbeitern sowohl des Verfassungs- als auch des Verwaltungsgerichtshofes für die hervorragende Arbeit im Sinne der Rechtspflege in Österreich, und ich darf anfügen, dass meine Fraktion der Kenntnisnahme dieses Berichts gerne die Zustimmung er­teilen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum, Schennach und Zangerl.)

12.50


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


12.51.12

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Auch wir werden die beiden Berichte positiv zur Kenntnis nehmen, und auch von unse­rer Seite geht ein Dank an all jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Ebenen in den beiden Höchstgerichten, die wahrlich nicht über Mangel an Arbeit zu klagen haben.

Kollege Konecny – lassen Sie mich darauf eingehen – hat den fehlenden Grundrechts­katalog eingemahnt. – Lieber Kollege Mayer, es war Bundeskanzler Josef Klaus (Ruf bei der ÖVP: Das ist schon länger her, ja!), der die erste Grundrechtskommission in Österreich eingerichtet hat, und bis jetzt gibt es kein Ergebnis. Daher – ich sage das hier ganz offen – rührt auch meine Leidenschaft für den Lissabon-Vertrag: weil wir so zumindest auf europäischer Ebene das bekommen, was wir national bis heute nicht geschafft haben, nämlich einen Grundrechtskatalog. (Beifall des Bundesrates Ko­necny.) Deshalb hoffe ich, dass wir diese Debatte und auch die mahnenden Worte des Bundespräsidenten zum Anlass nehmen, in Österreich endlich Grundrechte miteinan­der zu definieren und sie gemeinsam zu verabschieden.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie ich es sagen soll, aber wir können es ja auch ausrechnen, Herr Kollege Mayer: 11 000 Fälle bis Ende 2007 beim Verwaltungs­gerichtshof nicht erledigt; und es gibt eine Hochrechung, Herr Kollege Mayer, dass mit Ende 2008 20 000 Fälle nicht erledigt sind. Ich betone: 20 000! Bei einer Abarbeitung von 2 500 Fällen pro Jahr wären das alleine sieben bis acht Jahre, ohne einen Neuan­fall von rund 2 000 Fällen zu berücksichtigen.

Aber, Herr Kollege Mayer, als die ÖVP gemeinsam – ich weiß jetzt nicht, wer damals aktuell der Koalitionspartner war – mit Blau oder Orange und der SPÖ aus der Opposi­tion den Asylgerichtshof beschlossen hat, bin ich hier gestanden und habe damals in meiner Rede gesagt – ich kann mich noch daran erinnern –: Leute, Ihr habt – da waren die Sozialdemokraten nicht schuld an dem, was bis dahin war – ein Höchstgericht


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