da wir ja den Lissabon-Vertrag in den Verfassungsrang gehoben haben, diese Grundrechte vielleicht mit Anfang 2010 auch in der österreichischen Verfassung.
Was die Teilreparaturen der österreichischen Verfassung betrifft, bin ich eher der Auffassung, dass man doch versuchen sollte, das Konventsergebnis und das, was dann im besonderen Ausschuss erarbeitet worden ist, umzusetzen, denn es wäre schon gut, wenn wir eine Verfassung aus einem Guss und nicht aus Stückwerk bekämen.
Damit bin ich bei dem Vorschlag von Professor Konecny, dass jetzt wir alle die Ziegel, den Mörtel und den Beton, nein, nicht den Beton, in die Hand nehmen sollen, um sozusagen ein neues Haus zu bauen – dann aber, bitte, ein wirklich neues Haus, komplett durchgeplant, und nicht einen zusätzlichen Erker, einen Dachgeschoßausbau oder Ähnliches! (Bundesrat Schennach: Eine Reanimation des Konventsergebnisses!)
Zuletzt möchte ich, da schon sehr vieles gesagt worden ist, auch kurz auf diese beiden Berichte betreffend Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof eingehen. Auch ich möchte meinen Dank an die Verfasser der Berichte aussprechen! Sie zeichnen sich durch Prägnanz aus. Wir kennen andere Berichte, zum Beispiel den Digitalisierungsbericht, da denke ich mir immer wieder, wenn wir ihn auf den Tisch bekommen – er kommt übrigens, glaube ich, auch aus dem Bundeskanzleramt –, dass man sich hier vielleicht ein Beispiel nehmen sollte, wie man ihn etwas kürzer fassen könnte. (Bundesrat Schennach: Das ist aber sehr komplex!) Mag sein, aber es geht auch kürzer; die Juristen zeigen jedenfalls, wie man das prägnant macht.
Das Zweite ist, dass ich auch dem neuen Vorsitzenden des Verfassungs- und Föderalismusausschusses meinen Dank aussprechen möchte, denn diese Sitzung war erstens auf einem unheimlich hohen Niveau, zweitens ist sehr in die Tiefe gegangen worden, und es war für mich eine der besten Ausschusssitzungen, die ich seit langem erlebt habe. Mein herzlicher Dank in Richtung Vorarlberg! Man sieht nämlich, in Vorarlberg sind – nachdem das von Vizepräsident Weiss auf dich, Edgar, übergegangen ist – einerseits Verfassungsinteressierte und andererseits auch echte Föderalisten am Werk. Das ist besonders gut für den Bundesrat.
Professor Konecny hat erwähnt, dass wir Mitglied des Europarates sind, diverse Verpflichtungen haben; ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen. Aber eines ist in Österreich schon ein Problem, Herr Staatssekretär, nämlich die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof. Wenn wir da von 19 Monaten im Schnitt sprechen, dann gibt es eben, wie Sie erwähnt haben, soundso viele Verfahren, die schon länger als drei Jahre anhängig sind. Das ist, um es dezent zu sagen, ein Skandal!
Warum? – Wir haben uns in Österreich immer wieder darüber lustig gemacht, dass italienische Verhältnisse in der Rechtsprechung in Österreich nicht Einzug halten dürfen. Da muss ich schon sagen, da zeichnet sich etwas ab! Der Asylgerichtshof hat vielleicht, pessimistisch beurteilt, das Problem ein bisschen aufgeschoben; wir werden sehen, wie das in zwei oder drei Jahren ausschaut. Hoffentlich gehen Ihre Prognosen in Erfüllung, dass nicht so viel beim Verfassungsgerichtshof landet, denn eines ist schon klar: Wenn man die obersten Gerichte zuschüttet, dann kommt es mit der Zeit zu einem Chaos, und das wollen wir nicht.
Wenn wir wieder zum Europarat kommen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Bundesrat Konecny: Dieselbe Situation!) ist zugeschüttet, unter anderem auch durch die Maßnahme, dass Russland, die Russische Föderation, nicht bereit ist, das sogenannte Protokoll 14 zu ratifizieren, und die erwürgen sich, im wahrsten Sinne des Wortes, in Straßburg.
Daher ist es unbedingt notwendig, dass wir – Österreich will ja immer wieder als Musterstaat gelten – hier weiter daran arbeiten, ein Musterstaat zu bleiben, denn eines ist
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