11.02
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir unterstützen selbstverständlich dieses Bemühen, wiewohl ich hier aber auch gleich erwähnen möchte: Wir werden diesbezüglich selbstverständlich alles vorbereiten, damit das aber rasch und nicht womöglich erst im Herbst beschlossen werden kann, müssen wir, glaube ich, auch ins Auge fassen, ob es nicht eine parlamentarische Initiative dafür geben könnte. Das heißt, ich betrachte den Entschließungsantrag, der sich an die Bundesregierung wendet, nicht als Auftrag zu einer Regierungsvorlage, sondern nur als Auftrag für die Vorbereitungsarbeiten und denke, dass das unter Umständen über einen Initiativantrag des Nationalrates rascher in Ihrem Sinne erledigt werden kann. – Danke. (Bundesrat Konecny: Wir werden das den Kollegen von nebenan ausrichten!)
11.03
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Grimling, Mayer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend vergünstigte Reisepässe für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 234-BR/09.)
Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, das Urkundenhinterlegungsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteu-
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