BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 93

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Auseinanderdividieren geht mir wirklich auf die Nerven (Bundesrat Mag. Klug: Das war es ja nicht!), weil ich das nicht richtig finde –:

Wenn man sagt, 20 Milliarden € ist die Lohnsteuer, ist das okay. – Ich habe jetzt nach­geschaut: Gott sei Dank, und das ist das Erfreuliche daran, haben wir bis in den April 6,8 Milliarden € an Lohnsteuer, das heißt, wir sind im Plan, das heißt, unseren Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern geht es trotz der Wirtschaftskrise gut. – Das Geld ist ein­mal da, das ist einmal fix. Da nützt das Stirnrunzeln nichts, das ist so, und das ist schon auch ein gemeinsames Verdienst unserer Betriebe.

Wenn ich dann aber nur sage, die Einkommensteuer ist 2,85 Milliarden, darf ich nicht vergessen, dass wir Unternehmer nur 3 Prozent sind, also da „brennen“ wir ganz schön. Körperschaftsteuer: 5,9 Milliarden €; Kapitalsteuer: 2,6 Milliarden €.

Aber dann kommt noch ein wesentlicher Brocken dazu, das ist die Kommunalsteuer, die zahlen wir ganz allein und die beträgt 3 Milliarden €. Der Dienstgeberbeitrag beträgt 4,5 Milliarden € und die Verbrauchssteuer beträgt 3,8 Milliarden €. – Das sind zusam­men 12,3 Milliarden €, also zahlen wir 23,6 Milliarden €!

Die USt zahlen wir alle, das ist egal. (Bundesrat Mag. Klug: Auch die Verbrauchs­steuer!) Die Verbrauchssteuer zahlen auch die Betriebe, das ist vor allem die Mineral­ölsteuer. (Bundesrat Mag. Klug: Auch!) Nein, nein!

Aber, bitte, so wie Sie das immer bringen, so einseitig, mit einer solchen Schräglage! Wären Sie ein Schiff, gingen Sie unter! – Mir war es nur recht, das einmal zu sagen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

14.37


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.38.193. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2009 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (610/A und 209 d.B. sowie 8113/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 3 der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. Ich bitte um den Bericht.

 


14.38.51

Berichterstatter Franz Perhab: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Be-


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