BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 100

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Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Ebner. Ich erteile es ihm.

 


15.02.54

Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsi­dent! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Meine Vorredner haben schon auf das Wesentliche im vorliegenden Gesetz Bezug genommen: Der Entschädi­gungsfonds und das entsprechende Gesetz, 2001 beschlossen, wurden nachjustiert, um in diesem Bereich der Gerechtigkeit tatsächlich einen Weg zu bahnen, auch wenn die Republik Österreich 1995 mit der Beschlussfassung des Nationalfonds den ersten Schritt gesetzt hat. 2001 kam der Entschädigungsfonds, und darüber hinaus als drittes Standbein kamen die Naturalrestitutionen.

Wir haben heute hier einen Beschluss zu fassen, um tatsächlich den Personen in die­sen Verfahren zu ihrem Recht zu verhelfen. Von 20 700 Verfahren wurden ja in der ersten Entscheidung 20 540 positiv behandelt; es sind also offensichtlich zirka 300 Ver­fahren noch offen. Und da gilt es, eine rasche Entscheidung zu treffen.

Wer so wie ich in Yad Vashem mit SchülerInnen aus Österreich sein durfte und konnte, kann diese Verfahren, diese Statistiken und Zahlen tatsächlich mit Personen verknüp­fen. Dann wird es einem umso bewusster, welche Dramatik und welche menschenver­achtenden Systeme es auf der Welt gibt und gegeben hat, besonders auch den Natio­nalsozialismus, der im Besonderen in Österreich, ja in großen Teilen Europas gewütet hat.

Daher ist es notwendig und richtig, dass wir diesen Beschluss fassen, dass wir aber auch den Betrag von 210 Millionen US-Dollar dort, wo Bedarf ist, aufstocken. Wir soll­ten jenen Verfolgten, die noch am Leben sind, diese Entschädigung persönlich geben und nicht den Erben. Diese Entschädigung stellt auch einen moralischen Akt dar und kann nur eine kleine Entschädigung für das sein, was sie erlitten haben.

Es muss hier auch gesagt werden, dass im Jahr 2009 noch etwa 516 000 € – so steht es im Entwurf – und 2010 2,9 Millionen € vorzusehen sein werden. Das heißt, das, was mit einer Limitierung, Deckelung von 210 Millionen Dollar angesetzt worden ist, war aus damaliger Sicht wohl richtig. Nunmehr ist allerdings ein neuerlicher Beschluss not­wendig.

Ich darf mich den Ausführungen meiner Vorredner anschließen: Es gebührt auch all je­nen Respekt, die sich mit diesen Fragen, mit den einzelnen Anträgen auseinanderge­setzt haben. Daher darf ich sie namentlich erwähnen – aus den Unterlagen, die wir ab­rufen konnten, waren die Namen ersichtlich –: Sir Franklin Berman als Vorsitzender, von amerikanischer Seite Jonathan Greenwald und von österreichischer Seite Dr. Kurt Hofmann. Auch sie haben entsprechende Leistungen erbracht. Jeder einzelne Antrag beinhaltet ein persönliches Schicksal, das wir als Nachgeborene nur nachzufühlen ver­suchen können. Erfassen können wir die Grausamkeit und die Brutalität wohl nicht in ihrer vollen Härte.

Aus diesem Grunde ist es auch für mich ein besonderes Faktum gewesen, dass Frau Minister Dr. Fekter heute in einer Beantwortungspassage zu Mauthausen darauf hinge­wiesen hat, dass in den achtziger Jahren in Österreich noch das Opferbild vorherr­schend war, es aber seither eher eine Gesamtsicht gibt. Aus diesem Grunde ist die Frage der Verantwortung, die Frage der Raschheit 30, 40, 50 Jahre nach Beendigung und Beseitigung dieses verbrecherischen Systems eine zu relativierende. Auch hier se­hen wir für die Zukunft weiter Verantwortung, und diese Verantwortung in die Zukunft bedeutet, dass der Nationalfonds natürlich weiterhin bestehen bleibt, aber nur ein Be­reich, nämlich die Antragstellung, mit der Begrenzung 28. Mai 2003 ein Ende gefunden hat.

 


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