BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 99

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mit verbundenen Erbverfahren zu erheblichen Verzögerungen der Schlusszahlungen kommt.

Wir sind der Auffassung, dass die Beschleunigung der Verfahren einen Akt der so­zialen Verantwortung darstellt, weil die AntragstellerInnen großteils – wie bereits von der Frau Vizepräsidentin erwähnt wurde – betagte Personen sind, die außerdem zu­meist noch in einer schwierigen persönlichen Situation leben. Zudem können durch die schnelle Abwicklung der Formalitäten und Endzahlungen auch im Verwaltungsbereich Kosten eingespart werden, was natürlich auch wichtig ist, weil der Entschädigungs­fonds dann sozusagen weniger Erbfälle zu behandeln haben wird. Dazu wird auch ein besonderer Modus angewendet werden, wie die Auszahlungsquoten festgelegt werden.

Es hat auch eine besondere Qualität, wenn in diesem sensiblen Bereich oder in dieser sensiblen Materie alle Fraktionen im Bundesrat – das hoffe ich – ihre Zustimmung er­teilen.

Im Namen meiner Fraktion darf ich mich für die bisherigen großartigen Leistungen des Komitees, die für mich auch einen Teil von Vergangenheitsbewältigung darstellen, sehr, sehr herzlich bedanken.

Wir werden diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.59


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


15.00.04

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! So wie wir allen bisherigen Diskussionen und Entscheidungen zum Entschädigungsfonds unsere Zustimmung gegeben haben, werden wir selbstverständ­lich auch dieser Änderung der geltenden Gesetzeslage unsere Zustimmung geben. Im­merhin ist die Antragsfrist bereits am 28. Mai 2003 abgelaufen. Wie schon meine Vor­rednerin und mein Vorredner gesagt haben, gibt es jetzt noch eine ganze Reihe von Schlusszahlungen, die allerdings auf der geltenden Rechtsbasis nicht zu machen sind.

Ich stimme mit all dem, was bisher gesagt wurde, überein, mit einem Wort vielleicht nicht, und zwar mit dem Wort „rasch“. Man bedenke, wir schreiben das Jahr 2009! Würden wir 1989 oder so schreiben, dann könnte man das als solches noch akzeptie­ren. Die wenigen hochbetagten Überlebenden, die durch das nationalsozialistische Re­gime verfolgt worden waren (Zwischenruf bei der ÖVP) – ich will es gerade sagen –, haben wahrlich lange warten müssen, um dieses Zeichen der Republik Österreich zu bekommen. Ich verstehe das Wort „rasch“, Kollege Mayer, in dem Sinn, dass die Fina­lisierung dieser Schlusszahlungen jetzt rasch erfolgen soll, abgesehen von den Erb­schaftsgeschichten, da ja auch die Erben anspruchsberechtigt sind. Ich glaube, dass es auch richtig war, diese Entscheidung so zu treffen.

Angesichts dessen, wie lange sich die Republik Österreich in diesem Fall Zeit gelassen hat, war es mir vor wenigen Tagen möglich, das auch einmal in einen anderen Zusam­menhang zu stellen, und zwar wird von anderer Seite über die Entwicklungen am Westbalkan immer wieder gesagt, das dauere zu lange. Wie lange haben wir gebraucht, um vieles zu ändern?! Man sollte das in anderen Weltregionen weniger aus dem „bequemen“ Sessel heraus betrachten, dann würde man bei Aufarbeitung der eigenen Geschichte sehen, dass so etwas schwierig ist. Aber diese Letztzahlung, die­se Finalisierung muss jetzt tatsächlich rasch erfolgen.

Gerne werden wir dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktions­zugehörigkeit sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

15.02

 


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