BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 98

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Ziel der heutigen Änderung – wir haben dieses Gesetz ja schon mehrmals geändert, zuletzt vor einem Jahr – ist die beschleunigte Auszahlung der restlichen Mittel dieses Fonds.

Es ist geplant, dass das verbliebene Fondsvermögen aliquot auf jene Opfer des Natio­nalsozialismus beziehungsweise auf deren Erben aufzuteilen ist, über deren Anträge bis zum 1. Juli 2009 entschieden wurde. Für die noch offenen Verfahren verpflichtet sich der Bund, dem Fonds Mittel nachzuschießen, sobald die Höhe der jeweils zuer­kannten Leistungen feststeht. Gleiches gilt natürlich auch für jene Fälle, bei denen die erste Entscheidung später abgeändert werden soll.

Somit ist gewährleistet, dass komplizierte Verfahren, die es unter diesen Verfahren ja auch gibt, die Abwicklung der Schlusszahlungen nicht weiter blockieren können und die meisten der rund 20 700 Antragstellerinnen und Antragsteller in absehbarer Zeit den restlichen ihnen zustehenden und zuerkannten Entschädigungsbetrag erhalten.

Das ist derzeit auf der Basis der geltenden Rechtslage nicht möglich, da das Antrags­komitee erst nach der Entscheidung aller Anträge den Antragstellerinnen und Antrag­stellern eine abschließende Leistung zuerkennen kann.

Mit der nun vorgeschlagenen Änderung soll die Republik Österreich ihrer politischen und ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus wei­terhin gerecht werden.

Kolleginnen und Kollegen! Eine rasche Durchführung dieser Schlusszahlungen kommt den meist sehr betagten Antragstellern und Antragstellerinnen entgegen, von denen et­liche im Inland, aber auch im Ausland unter ziemlich schwierigen sozialen Bedingun­gen leben. Viele der mittlerweile sehr betagten Antragstellerinnen und Antragsteller können das Geld sehr gut brauchen, allerdings meist zur Begleichung offener Kranken­haus- oder Pflegekosten oder Arztrechnungen.

Nicht allen war und ist es vergönnt, diesen Augenblick auch zu erleben. Viele Antrag­stellerinnen und Antragsteller sind schon zuvor oder während des aufwendigen und langwierigen Restitutionsverfahrens verstorben. Die Zeit drängt. Nehmen wir gemein­sam unsere moralische Verantwortung wahr und stimmen wir diesem Beschluss heute zu! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszuge­hörigkeit.)

14.57


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


14.57.15

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Frau Vizepräsidentin Neuwirth hat ja im Wesentlichen schon alles in ihrer Rede erwähnt, ich kann daher meine Ausführungen kurz halten.

Bei der Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes geht es im Wesentlichen darum, eine rasche Finalisierung der Schlusszahlungen des Entschädigungsfonds zu ermögli­chen, damit unser Österreich seiner sozialen und politischen Verantwortung gegenüber Geschädigten durch den Nationalsozialismus gerecht werden kann.

Bisher hat das Komitee in etwa 20 500 Fällen von insgesamt 20 700 Fällen eine Ent­scheidung getroffen. Es stehen dem Fonds insgesamt zirka 210 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Mit dieser Gesetzesnovelle, die wir heute beschließen, wird, wie er­wähnt, auch eine Nachschusspflicht des Bundes normiert.

Hinsichtlich der Erledigung der beim Antragskomitee anhängigen Fälle ist mit einer lan­gen Verfahrensdauer zu rechnen, zum Beispiel, wenn es bei Todesfällen und den da-


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