BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 97

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Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Erfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

14.52.454. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (203 d.B. sowie 8114/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Nun gelangen wir zu Punkt 4 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Keuschnigg. Ich bitte um den Bericht.

 


14.53.00

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Ver­lesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche, in die Debatte einzutreten.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile es ihr.

 


14.53.46

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Über Budgetfragen haben wir ja heute schon sehr, sehr ausführlich diskutiert. Allerdings hat auch die Änderung des Entschädigungsfondsge­setzes budgetäre Auswirkungen.

Ich möchte nur ganz kurz in Erinnerung rufen, worum es hier insgesamt geht. Im Jahr 2001 wurde das Entschädigungsfondsgesetz in Erfüllung des Washingtoner Ab­kommens beschlossen. Sinn und Zweck war und ist es, Opfern des NS-Regimes, die nicht oder nicht zulänglich entschädigt worden sind, zu ermöglichen, dass sie ihre An­sprüche geltend machen.

Im zweiten Teil des Gesetzes ist die Naturalrestitution von Liegenschaften geregelt, die zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden und sich nun im Eigentum des Bundes be­finden.

 


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