BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 96

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Beim Pensionssicherungsbeitrag für Geldleistungen nach den Artikeln IV und V des Bezügegesetzes wurden zuletzt mit 1. Juli 2003 Veränderungen vorgenommen, so­dass sich für Leistungen bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage unverändert ein Pen­sionssicherungsbeitrag von 8 Prozent ergibt, während für die Leistungsteile oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG ein Beitrag von 15 Prozent eingehoben wird. Und dazu haben wir Grüne, unsere KollegInnen vom Nationalrat, einen Abände­rungsantrag eingebracht, der noch diskutiert wird, hat mir mein Kollege vorhin draußen gesagt.

Die vorgeschlagene Änderung beinhaltet nach unserer Sicht den Wegfall der Bezug­nahme auf den Pensionssicherungsbeitrag für Beamte gemäß § 13a des Pensionsge­setzes 1965, der Beitrag nach § 13a Pensionsgesetz wird bis zum Jahr 2020 laufend reduziert bei Leistungen nach dem Bezügegesetz – völlig entgegen der Intention des Gesetzgebers –, eine moderate Anhebung der Beiträge, die bei der Leistung von 6 000 € einen Betrag von zirka 12 Prozent ergeben, bei 13 000 € zirka 16 Prozent.

Diese Anhebung der Pensionssicherungsbeiträge geschieht vor dem Hintergrund, dass die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz eine generell sehr geringe Eigendeckung durch Beiträge und Pensionssicherungsbeiträge und gegenüber allen anderen Altersversorgungssystemen sehr hohe Leistungen ausweisen.

Der zweite Punkt ist, dass wir Grüne uns für eine einheitliche Bezügeregelung der EU-Abgeordneten einsetzen. Eine dahin gehende Regelung sollte unserer Meinung nach noch vor dem 7. Juni erfolgen (Heiterkeit und Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP), Ver­zeihung, 7. Juli, denn bisher wurden EU-Abgeordnete wie Parlamentsabgeordnete des jeweiligen Heimatlandes entlohnt. Das ist ungerecht, wenn zum Beispiel ein italienischer Minister 11 000 € verdient und jemand aus einem osteuropäischen Staat 1 000 €. Das ist ungerecht, deshalb sollten wir ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Ich glaube, du bist oft drüben.

Künftig sollen ja die EU-Parlamentarier 38,5 Prozent des Grundgehaltes eines Richters am Europäischen Gerichtshof erhalten. Das sind derzeit 7 412 €; das Ganze zwölfmal jährlich.

Für die österreichischen Abgeordneten ändert sich bei der Höhe des Bezuges eigent­lich fast gar nichts bis wenig. Sie bekommen zwar weniger, also 7 412 € statt 8 160 € und das Ganze nur zwölfmal, aber dafür brauchen sie nur einen niedrigeren Steuersatz zu entrichten. Im Grunde kommen Sie dann wieder auf das Gleiche.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die EU-Mandatare in das neue System einsteigen und dass es ein Optionsrecht gibt für jene, die jetzt schon drinnen sind, und jene, die neu einsteigen.

In diesem Sinne werden wir auch unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

14.51


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Dieser Beschluss bedarf nach Artikel 44 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zu­stimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite