BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 40

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da viel Geld machen kann. Da muss man staatlicherseits sehr Rücksicht nehmen und die Kontrollen dementsprechend verschärfen. Dem dient dieses Gesetz.

Eines scheint mir auch wichtig zu sein, nämlich die Frage der Unabhängigkeit der Menschen, für die ethische Fragen eine Rolle spielen. Es geht darum, Unabhängigkeit in den Kommissionen zu haben, gerade auch Unabhängigkeit von der Pharma­indus­trie, wenn es um die staatliche Kontrolle, wenn es um die menschlichen Vorstellungen von Ethik geht.

Insofern haben wir durch die Schaffung einer Verpflichtung, eventuelle Bedenken oder ein Naheverhältnis dem Landeshauptmann zu melden, einen weiteren Schritt gesetzt, der gerade im medizinischen Bereich Vorbildwirkung haben soll. (Beifall bei der SPÖ.)

10.40


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.40.553. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (154 d.B. und 185 d.B. sowie 8124/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Greiderer. Bitte um den Bericht.

 


10.41.08

Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss den Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher sogleich zum Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.

 


10.41.47

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wahrscheinlich alle wissen, ist mit der im Jahr 2006 verabschiedeten Badegewässerrichtlinie die Bade­gewässerpolitik der Europäischen Union neu definiert worden. Die in der bestehenden österreichischen Rechtsordnung enthaltenen Regelungen, insbesondere jene zu den bäderhygienischen Vorgaben, reichen nicht mehr aus, um den Zielen der EU-Richtlinie


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