BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 23

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Ähnliche Probleme hatten wir auch im Bundesbereich: Einige von Ihnen werden sich noch daran erinnern können, dass im Jahr 2004 bekannt wurde, dass das Bundes­kanzleramt eine Spionage-Software angekauft hat, und dass bekannt wurde, dass im Finanzministerium illegale Logfile-Auswertungen ohne Zustimmung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst durchgeführt wurden.

Daraufhin kam es gerechtfertigterweise zu einer heftigen Diskussion, und diese Dis­kussion hat dazu geführt, dass sich der österreichische Datenschutzrat dafür einge­setzt hat, dass es zu einer eigenen bundesgesetzlichen Regelung kommt. Aufgrund einer Weisung des damaligen Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer kam es zu einem Arbeitskreis und letztendlich zu genau dieser Gesetzesvorlage. Es ist ein gemeinsamer Erfolg des Datenschutzrates und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst.

Mit diesem gegenständlichen Gesetzentwurf ist die Privatnutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie, die den öffentlich Bediensteten vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird, genau geregelt. Mit diesem Entwurf wird ein Ausgleich einerseits von grundrechtlich geschützten Interessen der Bediensteten, andererseits von Interessen des Dienstgebers betreffend die Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten geschaffen. Dieser Gesetzentwurf ist sehr wohl in Zusammenhang mit der Verordnung zu sehen, die das tatsächliche Ausmaß der privaten Nutzung genau umschreibt.

Ein funktionierender öffentlicher Dienst braucht optimale dienstrechtliche Rahmen­bedingungen, die wir auch ständig weiterentwickeln müssen. Für den Bundesdienst haben wir nun Regeln – bedauerlicherweise nicht in den einzelnen Bundesländern und nicht in den Gemeinden und Kommunen, und, wie wir gehört haben, natürlich auch nicht im privaten Bereich.

Meiner Meinung nach müssen im Sinne und zum Schutz der Beamten, der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Bereichen ähnliche Bestimmungen für die Länder und Gemeinden und vor allem auch im privaten Bereich geschaffen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

9.27


Präsident Erwin Preiner: Herr Kollege Sodl, ich danke dir sehr herzlich für deine Glückwünsche anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft durch das Burgenland.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


9.27.56

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dönmez und Kollege Sodl haben schon einiges erwähnt, ich kann mich deshalb in Anbetracht der langen Tagesordnung und der zusätzlichen, sehr „angenehmen“ – unter Anführungszeichen – Dringlichen Anfrage kurz halten.

Ein gut funktionierender öffentlicher Dienst braucht auch entsprechende Rahmen­bedin­gungen, wie der Kollege Sodl erwähnt hat. Mit diesem Gesetzentwurf wird also die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Dienst­geber den öffentlich Bediensteten zur Verfügung stellt, dezidiert geregelt. Das ist also jetzt auch auf Seiten des Dienstgebers klar normiert, wie weit die Kontrollmechanismen gehen und hier unverhältnismäßige Einwirkungen erspart bleiben.

Kollege Dönmez, auch wenn ihr dagegen stimmt, wird es in Zukunft schwieriger werden, dass Herr Kollege Pilz aus dem Nationalrat mit Hunderten E-Mails hausieren geht. Auch das wird mit dieser Gesetzesnovelle, denke ich, entsprechend unter­bunden. Das ist wahrscheinlich der Grund eurer Fraktion, gegen dieses Gesetz zu stimmen. (Bundesrat Dönmez: ... Pilz!) – Ja, Pilz geht mit E-Mails hausieren, oder nicht? Ein großer Hausierer, Herr Kollege Schennach, aber nur mit E-Mails. (Bundesrat


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