Schennach: Wie einfach!) – Ja, wie einfach, aber wahr. Einfach, aber wahr – das ist eine Tatsache!
In dieser Vorlage sind einerseits die Vorgaben des Datenschutzrates unter Vorsitz des Herrn Kollegen Dr. Wögerbauer und andererseits auch Intentionen der Personalvertretung und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst eingebunden, wie gehört. Das finde ich wichtig und richtig, und es sollte eigentlich logisch sein, dass bei derartigen Personalmaßnahmen auch die Personalvertretung mit eingebunden wird. Und ich kann auch die Forderung von Herrn Kollegen Sodl unterstützen, dass, nachdem auf Bundesebene eine gesetzliche Vorlage geschaffen wurde, wir das natürlich auch in die Länder und in die Gemeinden kommunizieren und dort auch entsprechend umsetzen sollten.
Als Arbeitnehmervertreter sei es mir auch gestattet, hier zu erwähnen, dass wir in der zweiten Vorlage die Möglichkeit schaffen, dass für die Landeslehrer der Zugang zu den Bundespensionskassen möglich wird, wobei ich bei den Pensionskassen, die ja ein eigenes Kapitel sind, auch nicht müde werde, zu erwähnen, dass wir da einen hohen Reform- und Nachjustierungsbedarf haben, ausgenommen die Bundespensionskasse, so wie wir das im Ausschuss gehört haben: Die Performance dieser Kasse ist nach wie vor sehr gut, obwohl im letzten Jahr doch auch ein Verlust zu verzeichnen war.
Wir setzen mit dieser weiteren Gesetzesvorlage auch einen sozialpolitischen Meilenstein, weil wir den Bundesbediensteten und Landeslehrern jetzt die Möglichkeit eröffnen, ihr behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen zu pflegen. Zumindest ab der Pflegestufe 3 können sie dann einen unbezahlten Karenzurlaub nehmen, der aber zur Gänze beim Ruhegenuss und zur Hälfte bei den Vorrückungen angerechnet wird. Dies bedeutet in einer schwierigen Lebensphase in einem Familienverband eine Anerkennung und Wertschätzung seitens des Staates.
Deshalb werden wir den drei Gesetzesmaterien gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.31
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.
9.31
Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Aufgrund der zunehmenden Ausstattung und Ausrüstung der Dienststellen und Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst mit Internettechnologie ist eine Anpassung der Vorschriften unbedingt notwendig, wir werden daher den in Rede stehenden Bestimmungen die Zustimmung erteilen. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)
Es werden hier klare und eindeutige Regelungen geschaffen, durch die auch klar die Trennlinie zwischen dem verständlichen Ansinnen des Dienstgebers auf der einen Seite und der privaten Nutzung auf der anderen Seite gezogen wird. Es wurde ein Weg gefunden, die private Nutzung dienstlicher Internettechnologie so gering wie möglich zu halten und eine unverhältnismäßige Kontrolle der Bediensteten durch den Dienstgeber weitestgehend zu verhindern.
In Bezug auf die Nutzung dieser Bereiche – sprich: des E-Mail-Verkehrs, dieser war ja bis jetzt in einem Graubereich – wird im Gesetzestext „grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke“ stehen. Ähnlich wird der sich bis dato im Graubereich befindliche Bereich auch tatsächlich geregelt. – Das finde ich gut so.
Ich denke, dieses Gesetz ist ein guter Ansatz, ein guter Kompromiss, der auch die Wünsche des Datenschutzrates berücksichtigt.
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