BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 25

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Dass in eine Dienststelle Computer mit Internettechnologie gehören, ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Heutzutage ohne Internettechnologie in einem Büro zu arbeiten, würde einen Rückschritt bedeuten. Beamte, die Internettechnologie ablehnen, haben die Zeichen der Zeit versäumt. Deshalb warne ich auch davor, pensionierte Richter beziehungsweise pensionierte Beamte oder pensionierte Sachverständige, die noch mit Methoden aus der Steinzeit arbeiten, auch weiterhin mit Aufträgen zu versorgen.

Dass es bei der Notwendigkeit im Internet, buchstabengenau die Eingaben zu erfüllen, keine Verwechslung mehr geben kann, muss auch im Falle einer einstweiligen Ver­fügung durch pensionierte Richter, die als Sachverständige arbeiten, erkannt werden. Alle Domain-Namen sind einmalig, sonst funktioniert die zugehörige Homepage nicht. – Hier kann es keine Verwechslungen geben!

Eine Verweigerung, auf Knopfdruck mit der Welt verbunden zu sein, ist nicht mehr zeitgemäß. Es war daher unbedingt notwendig, die technologischen Voraussetzungen für eine moderne Arbeitswelt zu schaffen. Und natürlich ist es auch eine unbedingt notwendige Folge, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu erlassen. – Wir werden daher diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall der Bundesräte Mühlwerth und Zangerl sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

9.34


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Ebner. Ich erteile es ihm.

 


9.34.56

Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die uns zur Beschlussfassung vorliegenden drei An­träge wurden, und das soll hier gleich am Beginn des heutigen Diskussionstages gesagt werden, ausreichend diskutiert, vorbereitet und auch entsprechend klar formu­liert, sodass wir seitens unserer Fraktion zu diesen drei Anträgen Ja sagen können und entsprechend unsere Zustimmung geben werden.

Schauen wir uns den ersten Antrag an – dabei handelt es sich um die Aufrechter­haltung der persönlichen Grundrechte –: Eine der Forderungen hier ist, dass jeder Einzelne in seinen Grundrechten nicht beschnitten wird; dies hat aber natürlich dort seine Grenzen, wo er beispielsweise dieses Gesetz betreffend den informations- und kommunikationstechnologischen Bereich für private Interessen ausnützt. Hier ist es richtig, dass der Dienstgeber nun entsprechende Maßnahmen setzt, wobei auch immer wieder darauf hinzuweisen ist, dass gerade in diesem Entwicklungsbereich der Technologie der Gläserne Mensch als Gefahr im Raum steht. Da ist aber dieser Antrag in seiner Ausgewogenheit zu sehen, denn die Auftragserteilung durch den Leiter der Dienststelle erscheint uns als richtig und gerechtfertigt.

Die weiteren Anträge sind in einem Bereich angesiedelt, in dem der Staat seine grundsätzliche Verpflichtung und Aufgabenstellung hat, nämlich im sozialen Bereich.

Beim zweiten Gesetz handelt es sich um die Öffnung der Bundespensionskasse für die Landeslehrer. Es ist aber ein Anachronismus, wenn man im Bereich der Zusammen­führung von Landes- und Bundeslehrern mit der Pensionskasse beginnt, und wir hoffen, dass damit nur der Anfang gemacht wurde und dass wir zum Schluss, wenn alle entsprechenden Anträge hier im Hohen Haus diskutiert wurden, tatsächlich dort landen, wo wir auch hinwollen, nämlich bei der gemeinsamen Ausbildung dieser beiden Berufsgruppen, dieser einen Berufsgruppe. – Daher auch zu diesem Antrag ein entsprechendes Ja von unserer Fraktion.

 


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