BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 26

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Ein Punkt, nämlich der Pflegeurlaub, ist aber besonders hervorzuheben, denn auch da kommt es zu einer Respektierung und Anerkennung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Behindertenbereich sowieso ein schweres Schicksal zu tragen ha­ben, indem der Bund bei dem nachzieht, was für den ASVG-Bereich bereits beschlos­sen wurde. Wenn die Grenze bei 40 Jahren gezogen wurde, dann sehen wir auch daran, dass eine Behinderung nicht vor irgendeiner Altersgruppe Halt macht, sodass wir eine entsprechend hohe Altersgrenze für die Betreuung behinderter Kinder oder Angehöriger angesetzt haben.

Dies ist aber auch der erste und sehr deutliche Schritt, dass wir eine Regelung finden, dass im Pensionsbereich entsprechende Vermerke angeführt werden, damit es zu keiner Schlechterstellung kommt, wenn im häuslichen Bereich die Pflege von Kindern und Anverwandten im Vordergrund steht. – Daher von unserer Fraktion zu allen drei Anträgen entsprechende Zustimmung. (Beifall der Bundesräte Mitterer, Mühlwerth und Ertl sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

9.38

09.38.20

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechts­ge­setz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend eine 1. Dienstrechts-Novelle 2009.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. 

Ich heiße Herrn Staatssekretär Mag. Schieder sehr herzlich hier im Hohen Hause willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechts­ge­setz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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