BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 104

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Präsidenten und Präsidentinnen, die wir in Österreich haben. Und wenn diese bei der Auswahl mitwirken, dann glaube ich schon, dass ein gutes Ergebnis herauskommt.

Sie stellen mangelnde Internationalität fest. Dazu muss ich auch sagen: Das ist klar geregelt: internationale polizeiliche Kooperation und Amtshilfe. Steht alles drinnen! Ich frage mich also, was Sie daran auszusetzen haben.

Dann sagen Sie, es werde Druck ausgeübt, zu melden. Das sogenannte Whistle­blower-System, das auch in diesem Gesetz enthalten ist, ermöglicht es, dass jeder, der etwas sieht oder hört, diesen Umstand auf direktem Wege unter Ausschaltung des Dienstweges an dieses Amt übermitteln kann. Also besser kann es in dieser Richtung wohl nicht gehen.

Daher zum Abschluss, weil meine Redezeit zu Ende geht: Das Gesetz ist hervor­ragend. Die Legislative des Bundesministeriums für Inneres hat eine gute, fundierte, kurze Arbeit hingelegt, ich gratuliere dazu. Meine Fraktion wird dieses Gesetz selbstverständlich unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Kalina.)

14.28


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Ebner. Ich erteile es ihm.

 


14.28.39

Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Kollege Dr. Kühnel, Sie als Vorredner haben von einem knappen Gesetz gesprochen – das stimmt. Sie haben von einem verständlich formulierten Gesetz gesprochen, aber ich kann Ihre Überlegungen nicht nachvoll­ziehen, dass es ein hervorragendes Gesetz sein soll, dass es gar nicht besser sein könnte, denn schon im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass daran gearbeitet wird, dass es Weiterentwicklungen geben wird.

Beispielsweise ist die von Ihnen gar nicht in den Raum gestellte Unabhängigkeit erfor­derlich und notwendig – Kollege Schennach und auch die Richtervereinigung in einer Stellungnahme zum Entwurf haben darauf hingewiesen, dass es keine Unab­hängigkeit in dem Sinne gibt, wie die Richter sie gerne hätten. Und im Ausschuss wurden wir auf die Frage, ob die Unabhängigkeit nicht gestärkt werden solle, dahin gehend informiert, dass sich das derzeit noch im Begutachtungsentwurf befinde.

Also sind diejenigen, die dieses Gesetz geschrieben haben, sehr wohl auch zur Über­zeugung gelangt, dass das, was derzeit aufgrund der besonderen Situation noch nicht möglich ist, verstärkt gegeben sein soll, nämlich die Unabhängigkeit. Derzeit gibt es noch ein Weisungsrecht der Frau Minister, also des zuständigen Ressortchefs.

Es wird immer kolportiert, dass es das BIA, das Büro für Interne Angelegenheiten, jetzt nicht mehr geben soll – es wurde sogar formuliert, es soll aufgelöst werden –, dass aber die Personen, die dort tätig waren, aufgrund ihrer Erfahrung sehr wohl in das neue Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention übersiedeln können. Man kann jedoch noch nicht genau sagen, wie viele Personen in diesem Bundesamt tatsächlich tätig sein sollen, weil man offensichtlich auch noch nicht die gesamten Kompetenzen im Detail kennt; diese werden sich erst ergeben. – Das ist ebenfalls eine Auskunft aus dem Ausschuss; ich habe das genau mitgeschrieben.

Noch dazu wurde dann eine Ausschreibung gemacht, die sich sehr frappant am bis­herigen Leiter des BIA orientiert. Es muss nicht sein, aber es kann sein – der Konjunktiv ist hier angebracht –, dass er sich dann auch so prädestiniert bewirbt und präsentiert, dass er als neuer Direktor des Bundesamtes fungieren wird.

 


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