Ich komme jetzt auf das Beispiel Flughafen Wien zu sprechen, der ja jetzt in aller Munde ist: Dort ermitteln derzeit – zumindest Zeitungsberichten zufolge – die Staatsanwaltschaft Korneuburg und die Staatsanwaltschaft Wels. Wenn jetzt die Frau Bundesministerin für Justiz eine Weisung geben würde, die Untersuchungen einzustellen, würde das, glaube ich, in der Zeitung stehen. Aber ich glaube auch – und das ist mein Vertrauen in die politische Führung –, dass solch eine Weisung sicher nicht erfolgen wird. Daher sollte man nicht immer in den Raum stellen, dass, wenn irgendetwas zu vertuschen ist, alle dabei sind, damit vertuscht wird. Sie, Herr Kollege Ertl, sind ja auch ein großer Anhänger diverser Verschwörungstheorien. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)
Abschließend zu diesem Kapitel möchte ich noch einmal festhalten, dass die Behauptungen einer Zeitung nicht immer die reine Wahrheit darstellen.
Herr Kollege Schennach, Sie haben verschiedene Aspekte angeschnitten. In einem kleinen Punkt gebe ich Ihnen recht, wo ich auch der Meinung bin, dass man das anders hätte konstruieren können, und das ist die Bestellungsdauer des Direktors dieses Amtes.
In der allgemeinen Verwaltung werden die höheren Funktionen für fünf Jahre besetzt. Bei dieser Einrichtung wäre es, da sie sich in der allgemeinen Verwaltung nicht unbedingt besonders beliebt machen wird, sicher besser, eine längere Funktionsdauer vorzusehen, etwa wie beim Rechnungshofpräsidenten zwölf Jahre. Darüber kann man sicher diskutieren, aber ich würde auch sagen, dass länger in diesem Fall besser wäre.
In diesem Gesetz sind die Aufgaben ganz klar umschrieben, und ich frage mich, was da schlecht sein sollte. Eine Bestimmung zum Beispiel gefällt mir, die die Bediensteten dieses Amtes betrifft: Sie dürfen keiner entgeltlichen Nebenbeschäftigung mit Ausnahme von Publikationen – damit die Leute das nachlesen können – und Tätigkeiten im Bereich der Lehre nachgehen. Sie dürfen die Leute informieren und so weiter, aber keiner entgeltlichen Nebentätigkeit nachgehen – das finde ich sehr gut.
Weiters haben Sie Kritik im Zusammenhang mit der Amtsverschwiegenheit angebracht. Dazu Folgendes: Es gibt das Beamten-Dienstrechtsgesetz – Kollege Ebner wird es sicher auch kennen –, und dadurch sind alle Beamten, Vertragsbediensteten verpflichtet, die Amtsverschwiegenheit einzuhalten. Das muss also nicht extra in jedes Organisationsgesetz hineingeschrieben werden. Dieser Vorwurf geht daher meiner Ansicht nach ins Leere.
Zum Thema Geldwäsche: Na ja, da Sie jetzt so drängen im Zusammenhang mit der Geldwäsche, muss ich sagen: Ich war zwar im Urlaub, aber ich habe in der Zwischenzeit gehört, dass man das Bankgeheimnis reformieren wollte, dass dazu aber keine Zweidrittelmehrheit zustande gekommen ist. ÖVP und SPÖ wollten es ändern, und die Grünen hätten sich ja ohne Weiteres zur Verfügung stellen können, damit Österreich von der grauen Liste der OECD auf die weiße Liste kommt, was angeblich Luxemburg und der Schweiz bereits gelungen sein soll.
Zum Rechtsschutzbeauftragten: Es ist auch in diesem Gesetz klar geregelt, wie es in Hinkunft mit der Kontrolle ausschauen soll. In diese Kontrollmaßnahmen sind sowohl bei der Auswahl des Direktors als auch bei der Art Kontrollkommission die Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes und die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes eingebunden. Bitte, was wollen Sie noch mehr? Wollen Sie vielleicht – entschuldigen Sie die saloppe Bemerkung –, dass der Heilige Geist vom Himmel herabsteigt und auch in die Kommission kommt? – Wir sollten Realisten bleiben! (Bundesrat Schennach: Sie haben doch eine juristische Ausbildung! Was machen die Präsidenten der Gerichtshöfe denn?!) Es sind immer ganz hervorragende
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