BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 102

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Schade, eine Chance vertan! (Beifall der Bundesräte Kerschbaum, Dönmez, Mag. Ebner und Zangerl.)

14.19


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist, wie angekündigt, Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


14.19.48

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundes­minister in Vertretung der Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So oft wurde ich in einer Rede noch nie persönlich angesprochen – als ob ich dafür verantwortlich wäre, ob dieses Gesetz entsteht oder nicht. (Bundesrat Schennach: Nein, Sie haben nur so viel mitge­schrieben!)

Sie werden sicher nicht verwundert sein, wenn ich feststelle, dass ich dieses Gesetz für ein hervorragendes Gesetz halte, ordentlich formuliert – was nicht bei allen Gesetzen der Fall ist –, sogar für mich allgemein verständlich, und es ist auch knapp. Es ist kein Wust von hundert Seiten, wo alles Mögliche dargelegt ist, sondern in knapp dreieinhalb Seiten ist das Gesetz formuliert. Und ich finde, es ist eine hervorragende Grundlage, um nun dieses Bundesamt einzurichten.

Herr Kollege, einen kleinen Vorwurf muss ich Ihnen schon machen. (Bundesrat Schennach: Mir?) Ja, Ihnen und den Grünen im Allgemeinen – natürlich nicht Ihnen speziell, weil ich weiß, dass Sie sehr viel unterwegs sind und für diese intensiv auszubildende Materie wahrscheinlich keine Zeit hätten. Aber die Grünen sollten zum Beispiel an den Sicherheitstagen in Leogang teilnehmen, denn dort wurde voriges Jahr das Problem der Korruption sehr ausführlich behandelt. Der ehemalige Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Mag. Sika leitet sie, und ich kann sie nur empfehlen; auch dieses Jahr finden sie im Oktober wieder statt. Ich habe noch keinen Grünen gesehen, der bereit ist, sich dort bei diesen Veranstaltungen entsprechendes Grundlagenwissen zu erarbeiten, damit er dann hier im Parlament auftrumpfen kann.

Nun zu der Organisation: Im Bundesministerium für Justiz ist die Korruptionsstaats­anwaltschaft eingerichtet worden, und als Gegenstück soll eben jetzt im Bundes­ministerium für Inneres dieses Bundesamt eingerichtet werden. Dazu bildet dieses Gesetz die Rechtsgrundlage.

Bereits im Zusammenhang mit der Haidinger-Affäre, wenn ich mich richtig erinnere, hat Bundesminister Platter angekündigt, dass die nur auf einer Verordnung beruhende Einrichtung des BIA eine gesetzliche Grundlage bekommen soll.

Das alte Lamento der Grünen über die Weisungsgebundenheit beziehungsweise Weisungs­freiheit ist ja nicht neu. Nur, juristisch gesehen gibt es eben die Gewalten­trennung. Und wenn nun im Justizministerium die Staatsanwaltschaft selbstver­ständ­lich weisungsgebunden ist, dann hat das meiner Ansicht nach im Bereich des Innenministeriums auch zu erfolgen, weil das eben eine Exekutiveinrichtung im weites­ten Sinne – nicht im engeren ist.

Das Zweite, das ich sagen möchte, wenn ich schon davon spreche: Wenn eine Bundesministerin oder ein Bundesminister es wagen würde, ein Verfahren, das bereits läuft, durch eine Weisung abzuwürgen, würde, glaube ich, innerhalb kürzester Zeit in irgendeinem unserer Qualitätsblätter – ich möchte mich da jetzt nicht äußern, ich meine Zeitungen – stehen, dass er das getan hat, und daher wird er oder sie das unterlassen. Mir ist auch nicht bekannt, dass jemand in einer Affäre etwas Derartiges schon getan hätte.

 


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