BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 101

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Amtes bereits heftig kritisiert; ich nehme an, die OECD, der Europarat und so weiter werden mit ihrer Kritik noch folgen.

Das Nächste, das wichtig ist, was wir auch beim Rechnungshof immer für wichtig erachten, ist die Personalhoheit: Der Direktor oder die Direktorin dieses Amtes, das wir heute beschließen, hat keine Personalhoheit! Es fehlen Regelungen wie beispielsweise der besondere Versetzungsschutz oder die Amtsverschwiegenheit.

Was wollen wir? – Wir machen ein Amt zur Korruptionsbekämpfung, das letztlich an der kurzen Leine des Ministeriums hängt. Deshalb ist es auch so – und Österreich ist diesbezüglich ja auffällig; immer, wenn es um die Punkte der Geldwäsche geht –, dass wir jetzt Einschränkungen machen, dass zum Beispiel die ganze Frage der Kompetenz von Untreue und Geldwäsche stark eingeschränkt wird. – Wir wissen, es gab ein paar clamorose Fälle in dieser Richtung. Das kann dieses Amt in der Form nicht verfolgen!

Aber auch – Herr Kollege Kühnel, Sie notieren schon heftig (Bundesrat Dr. Kühnel: Ja, sicher!), Sie können auch das Nächste gleich notieren – beispielsweise die Verletzung des Amtsgeheimnisses, das Quälen eines Gefangenen ist nicht mehr in der Kom­petenz. Das ist äußerst problematisch! Auch was Disziplinarverfahren und Ermittlungen betrifft: Das war eine BIA-Kompetenz und fällt weg. Das ist eine Lücke!

Wenn wir in Österreich schon sagen, dass wir da einiges vernachlässigt haben und in den letzten 10, 15 Jahren eine ganze Reihe von Korruptionsfällen aufgetaucht sind und immer wieder auftauchen und wir ganz erhebliche Gesetzeslücken haben, was ist, Herr Kollege Kühnel (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel), zum Beispiel mit unserem Parteienfinanzierungsgesetz? – Hier gibt es überhaupt kein Linkage zur Korruptions­bekämpfung: Nach wie vor können Gelder für die Finanzierung von Parteien über die Form von Spenden in irgendeiner Weise gewaschen werden. Das können sie in Deutsch­land nicht! Diese Form von „indirekten Bandenspielen“ mit Spenden an Parteien, das geht in Deutschland nicht. Hier dürfen wir es.

Oder: Warum, Herr Kollege Kühnel – Sie sind ja der nächste Redner – dürfen öffent­liche Unternehmungen Spenden an Parteien machen? Öffentliche Unternehmungen dürfen Spenden an Parteien machen! (Bundesrat Dr. Kühnel: Man darf aber schon noch selber entscheiden, wem man etwas spendet?! Das ist ja die Aktienmehrheit!) – Wir sind da in einem Grauschleier im Gesundheitswesen, Herr Kollege Kühnel, wir sind im Transportwesen, Herr Kollege Kühnel, und so weiter. – Das heißt, irgendwo brauchen wir klare Schnitte!

Was wir jetzt machen, ist ein Amt an der Leine einer Ministerin – zufälligerweise zurzeit eine Ministerin, zufälligerweise zurzeit ihr Ressort, aber diese Person wird es letztlich sein, die indirekt darüber entscheidet, welche Erfolge dieses Amt haben wird.

Es gibt noch eine ganze Reihe von zusätzlichen Problemen. Da ist zum Beispiel die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten: Diese Person kann „schneidig“ in Interessen­konflikte hineinrutschen, wenn sie nämlich jene Person zu vertreten hat, die gerade überwacht wird, und diese wiederum eine Gegenanzeige macht. Dann muss die Person des Rechtsschutzbeauftragten auch den einleitenden Ermittler, also beide Seiten, vertreten, das ist nämlich dem Sicherheitspolizeigesetz nachgeahmt. – All das sind Dinge, die hier völlig unklar sind.

Weiters völlig unklar ist der Umfang, ist die materielle sowie die personelle Ausstat­tung. Vielleicht kann Herr Kollege Kühnel da Licht ins Dunkel bringen, aber der Um­fang, sowohl die materielle als auch die personelle Ausstattung dieses Amtes an der kurzen Leine der Frau Bundesministerin ist nicht definiert. – Ich kann nur sagen:


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