BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 100

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.10.3015. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Ein­richtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (219 d.B. und 300 d.B. sowie 8137/BR d.B. und 8152/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.10.52

Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschuss für innere Angelegenheiten über den in Rede stehenden Beschluss des Nationalrates.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Sollten Debattenbeiträge vorliegen, bitte ich, in die Diskussion einzugehen.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


14.11.36

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben ja heute bei zwei Tages­ordnungspunkten Bereiche der Korruption: einerseits im Strafrecht, andererseits hier betreffend die Schaffung eines Amtes zur Korruptionsprävention und auch zur Korruptionsbekämpfung. Das ist richtig und wichtig. Wir haben ja 2008 Korruptions­bestimmungen beschlossen und eine Korruptionsstaatsanwaltschaft beschlossen und eingerichtet, auch wenn es deswegen in einigen Bereichen zu großen Irritationen gekommen ist – insbesondere in der Wirtschaft, der Kultur, im Sportgeschehen – und wir heute noch ein bisschen ein Placebo beschließen werden. Aber nun zu dem Amt.

Dieses Amt hat einfach von seiner Konstruktion her extreme Schönheitsfehler. Einer, durch den wir uns international angesichts aller internationalen Bestimmungen dazu geradezu lächerlich machen, ist, dass wir ein Bundesamt einrichten, das nicht unabhängig ist, nicht weisungsfrei gestellt wurde. Jetzt sagt man, die Schriftlichkeit von Weisungen ist Pflicht, aber warum hat man im Innenministerium diese Angst, das – gerade was die Korruption betrifft – analog zum Rechnungshof aufzustellen?

Das betrifft zum Beispiel, den Direktor oder die Direktorin analog zum Rechnungs­hof­präsidenten oder zur -präsidentin zu bestellen. Das heißt, ihn oder sie beispielsweise für 10 Jahre zu bestellen, wie das international durchaus üblich ist, ohne – ohne! – Möglichkeit der Wiederwahl; jetzt haben wir 5 Jahre und Möglichkeit der Wiederwahl. Eine Person, die für 10 Jahre ein Amt ausübt, das geradezu im Zentrum der Korruption steht, hat eine andere Positionierung als jemand, der sich um seine Wiederwahl bemühen muss. – Transparency International zum Beispiel hat die Konstruktion dieses


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